Pressemitteilung | Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. - Die Waldeigentümer (AGDW)

Entschädigungslose Enteignung von Neubauern rechtswidrig / Waldbesitzerverbände begrüßen eigentumsfreundliche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

(Berlin) - „Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zur entschädigungslosen Einziehung von Neubauern/Siedlereigentum durch die Bundesrepublik bzw. die Länder, begrüßen wir. Damit wird dem grund- und menschenrechtlichen Schutz des Eigentums – leider erst über den Umweg der Europäischen Menschenrechtskonvention – Geltung verschafft. Gut, dass jetzt der europäische Gerichtshof Deutschland und die Bundesregierung auf den rechten Weg bringt.“, sagte der Präsident der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW), Michel Prinz zu Salm-Salm, in Berlin.

Das Straßburger Gericht hatte in der letzten Woche nach einem beispiellosen Instanzenzug bis zum Bundesverfassungsgericht mehreren Klägern Recht gegeben. Danach ist die entschädigungslose Einziehung ihres Neubauern- bzw. Siedlereigentums durch den Fiskus Anfang der neunziger Jahre rechtswidrig. Betroffen von diesen Maßnahmen sind ca. 70.000 Erben von Bodenreformgrundstücken, die zum Zeitpunkt 15.03.1990 nicht mehr in der Land- und Forstwirtschaft oder in der Ernährungsindustrie der DDR beschäftigt waren. Die Folge davon war, dass die Menschen ihre jahrzehntelang bewohnten und z.T. selbst gebauten Häuser neu kaufen, land- und forstwirtschaftliche Grundstücke entschädigungslos herausgeben bzw. nach einem gutgläubigen Verkauf den gesamten Erlös auskehren mussten.

Die AGDW blickt nun hoffnungsvoll auf die kommende Verhandlung vor dem Men-schenrechtsgerichtshof am Donnerstag. Dort soll über die Entschädigungshöhe bzgl. des Alteigentums, d.h. des zwischen den Jahren 1945 und 1949 in der sowjetischen Besatzungszone enteigneten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes sowie Gewerbebesitzes, beraten werden. Die AGDW sieht in der Straßburger Entscheidung keinen Widerspruch zur Behandlung des Alteigentums, da gerade Eigentumsrechte der Neubauern und Siedler, denen Alteigentumsflächen zugeteilt wurden, von den Bodenreformopfern selbst immer respektiert wurden.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. Hans Ludwig Körner RA, Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Reinhardtstr. 18, 10117 Berlin Telefon: 030/31807923, Telefax: 030/31807924

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