Pressemitteilung | Gesamtverband der Personaldienstleister e. V. (GVP) - Geschäftsstelle Berlin

"Equal Pay wird Kosten bei den Unternehmen verursachen" / Rainer Funke, Mitglied des Nationalen Normenkontrollrates (NKR), im BAP-Serieninterview "Drei Fragen an..."

(Berlin) - Unnötige Bürokratie kostet die Bürger Zeit und bremst die Wirtschaftskraft der Unternehmen in Deutschland. Davon sind besonders auch die etwa 3,7 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen betroffen. Der Nationale Normenkontrollrat wurde von der Bundesregierung 2006 mit der Zielsetzung ins Leben gerufen, den Bürokratieabbau voran zu bringen. Rainer Funke, Parlamentarischer Staatssekretär a. D. und Mitglied in dem Gremium, spricht im Interview mit dem BAP über die Arbeit als Berater der Regierung.

Herr Funke, wofür steht der Nationale Normenkontrollrat und welche Aufgaben verfolgt er?

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) ist ein beim Bundeskanzleramt eingerichtetes unabhängiges Beratungs- und Kontrollgremium der Bundesregierung. Der NKR sorgt dafür, dass bei gesetzlichen Regelungen die Folgekosten für Bürger, Unternehmen und Verwaltung deutlich und nachvollziehbar ausgewiesen werden. Diese Transparenz soll Entscheidungsträgern in Regierung und Parlament helfen, sich die Konsequenzen ihrer gesetzgeberischen Vorhaben bewusst zu machen, bevor sie entscheiden. Auf nationaler Ebene behält der NKR auch den Vollzug von Gesetzen bei Ländern und Kommunen im Blick. International setzt er sich für Transparenz über die Folgekosten der EU-Gesetzgebung ein. Ziel ist es, unnötige Bürokratie und gesetzliche Folgekosten wirksam zu begrenzen und abzubauen.

Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr die Regel 'One in one out' für die Gesetzgebung eingeführt. Was ist darunter eigentlich zu verstehen und warum ist Bürokratieabbau ein wichtiges Mittel zur Entlastung der Unternehmen?

Im Jahr 2006 wurde von der Bundesregierung das Ziel vorgegeben, die Bürokratiebelastungen für die deutsche Wirtschaft um 25 Prozent zu reduzieren. Damals wurde durch das Statistische Bundesamt insgesamt 50 Milliarden Euro an Bürokratiekosten ermittelt. Das 25 Prozent-Abbauziel wurde erreicht: Bis zum Jahr 2011 konnten 12,5 Milliarden Euro an Entlastungen zum Beispiel durch elektronische Rechnungslegung und vereinfachte Buchführungskosten erreicht werden. Seit 2011 betrachtet man nicht nur die Bürokratiekosten, sondern die gesamten Folgekosten von Gesetzen und Verordnungen, den so genannten Erfüllungsaufwand. Dieser ist in den vergangenen Jahren enorm angestiegen. Das ist eine große Belastung für Unternehmen. Ziel der "One in one out"-Regel ist es, diesen Anstieg des Erfüllungsaufwandes für die Wirtschaft zu begrenzen. "One in one out"' bedeutet: Wird eine gesetzliche Regelung verabschiedet, deren Folgekosten die Wirtschaft belasten, muss grundsätzlich an anderer Stelle eine gleichwertige Entlastung der Wirtschaft geschaffen werden. Die Bundesministerien müssen nun sehr genau überlegen, welche konkreten Entlastungen sie im Gegenzug für neue gesetzliche Belastungen benennen. Aber auch die Wirtschaft ist gefordert, wenn sie diese Chance für wirksame Kostenbegrenzung nutzen möchte: Wirtschaft und Verbände sollen bei neuen Gesetzesinitiativen konkrete Vorschläge für Kostenreduzierungen entwickeln. Eine kürzlich veröffentlichte erste Bilanz fällt positiv aus: Im Jahr 2015 ist das 'Out', also die Entlastung der Wirtschaft durch diese Regel, um rund eine Milliarde Euro höher als das 'In', die Belastung. Der bisherige Trend der stetig ansteigenden laufenden Kosten der Wirtschaft aus deutschen Gesetzen und Verordnungen konnte damit im Jahr 2015 erstmals durchbrochen werden.

Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf zu Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz vorgelegt. Inwieweit wird dieser Entwurf dem von der Bundesregierung mit dem 'One in one out'-Prinzip gesteckten Ziel gerecht?

Grundsätzlich stellt das "One in one out"-Prinzip keine gesetzlichen Regelungen in Frage. Vielmehr führt die Regel dazu, dass sich die Ministerien bei ihren Referentenentwürfen noch mehr Gedanken machen müssen, wie sie ihre gesetzlichen Vorgaben ausgestalten, um die Belastung der Betroffenen gering zu halten bzw. wie sie neue Belastungen durch Reduzierung an anderer Stelle ausgleichen können. Bei der Novelle des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes wird zum Beispiel eine aufwändige Statistikpflicht abgeschafft, andererseits eine Informationspflicht eingeführt, was sich ungefähr die Waage hält. Zusätzlich zu diesen Bürokratiekosten wird die Equal Pay-Regelung Kosten bei den Unternehmen verursachen, wobei es in einigen Branchen bereits jetzt tarifvertragliche Regelungen gibt und weitere zu erwarten sind. Wie hoch die zusätzlichen Lohnkosten sein werden, lässt sich leider zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beziffern. Der NKR hat mit dem Bundesarbeitsministerium vereinbart, dass diese Kosten sobald wie möglich transparent gemacht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.V. (BAP) Pressestelle Universitätsstr. 2-3a, 10117 Berlin Telefon: (030) 206098-0, Fax: (030) 206098-70

(cl)

NEWS TEILEN: