Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Erbschaftsteuerreform: Gesetzentwurf ist nicht mittelstandsfreundlich - Spitzenverbände fordern eindringlich, Nachbesserungen vorzunehmen

(Berlin) - Die Reform der Erbschaftsteuer hat weitreichende Konsequenzen für die Unternehmensstruktur und den Wirtschaftsstandort Deutschland. Darauf haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft heute in einer Podiumsdiskussion in Berlin hingewiesen. DIHK-Präsident Eric Schweitzer appelliert an die Politik: "Es geht hier nicht nur um höhere Belastungen für einige wenige große Unternehmen, sondern mit dem aktuellen Gesetzentwurf ist der Kern der mittelständisch geprägten Familienunternehmen in Deutschland betroffen." Zudem gehört die Bewertung der Unternehmen auf den Prüfstand. "Überbewertungen von eigentümer- und familiengeführten Unternehmen müssen endlich beseitigt werden", forderte Ingeborg Neumann, Textilunternehmerin und Vizepräsidentin des BDI. "Darüber hinaus bedarf es im laufenden Gesetzgebungsverfahren noch Nachbesserungen beim Umfang der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen. Dreh- und Angelpunkt für die Unternehmen ist, dass die erforderliche Liquidität in den Unternehmen nicht künstlich als unproduktives Vermögen qualifiziert und mit Erbschaftsteuer belegt wird."

In der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs nennt die Bundesregierung den Erhalt der Unternehmenskultur als wichtiges Ziel der Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Die Spitzenverbände weisen jedoch darauf hin, dass noch wesentliche Nachbesserungen am vorliegenden Gesetzentwurf erforderlich sind, um dieses Ziel zu erreichen. Die Kernbotschaft der Wirtschaft: Ohne eine realistische Berücksichtigung der typischen Verfügungsbeschränkungen der Familienbetriebe bei deren Bewertung und ohne eine praxisgerechte Definition des begünstigten Vermögens wird es bei der Übertragung von Betrieben an die nächste Generation zu einer erheblichen Schwächung der Unternehmenssubstanz kommen.

Die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2014 notwendig gewordene gesetzliche Neuregelung der Erbschaft- und Schenkungsteuer geht auf die Zielgerade. Zwar wird wohl der ursprüngliche Zeitplan - die 2. und 3. Lesung des Gesetzes im Bundestag war für den 6. und die Zustimmung des Bundesrates für den 27. November vorgesehen - nicht eingehalten. Das Gesetz soll dem Vernehmen nach aber noch in diesem Jahr verabschiedet werden.

Vor den abschließenden Beratungen der Bundestagsfraktionen und der Länder setzen die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft mit ihrer gemeinsamen Veranstaltung ein klares Signal für eine mittelstandsfreundliche Anpassung des Gesetzes an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.

Veranstalter der Podiumsdiskussion waren der Deutsche Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK), der Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände e.V. (BDA), der Bundesverband Deutscher Banken e.V. (BdB), der Handelsverband Deutschland e.V. (HDE) und der Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) sowie als Kooperationspartner Die Familienunternehmer - ASU e.V.."

Quelle und Kontaktadresse:
DIHK Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. Pressestelle Breite Str. 29, 10178 Berlin Telefon: (030) 203080, Fax: (030) 203081000

(dw)

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