Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

Erklärung des DKG-Vorstands zur Koalitionsvereinbarung / Stärkere Öffnung der Kliniken für ambulante Leistungen gefordert / Integrierte Versorgung weiterhin anschubfinanziert

(Berlin) - Der Vorstand der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) hat die Koalitionspartner aufgefordert, sich deutlich zur konsequenten Öffnung der Krankenhäuser für ambulante Leistungen zu bekennen. In einer Erklärung im Rahmen der Sitzung am 29. November in Berlin kritisierten die DKG-Vorstandsmitglieder, dass die Bundesregierung laut Koalitionsvereinbarung lediglich prüfen will, warum die gesetzlichen Regelungen zur Öffnung der Kliniken bisher faktisch nicht wirksam geworden sind. Hier müsse konsequent der politische Wille des im Jahr 2003 verabschiedeten Gesundheitskonsenses weiter ausgestaltet werden, um Nachteile für – insbesondere schwerkranke – Patienten bei der ambulanten Betreuung zu vermeiden.

Gleichzeitig warnte der DKG-Vorstand vor einer Absenkung der Sätze der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) für bestimmte Versichertengruppen. Damit entfiele eine Quersubventionierung zugunsten der gesetzlich versicherten Patienten. Die Absenkung der privatärztlichen Leistungen bedeutete Mindereinnahmen der Krankenhäuser in Höhe von jährlich rund 1 Milliarde Euro. Dies führe zu einem erheblichen Einkommensverlust für die leitenden und nachgeordneten Ärzte, der letztlich auf die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) umgelegt werden müsste.

Die DKG begrüßte, dass die Finanzierung der Integrierten Versorgung weiterhin gesichert werden soll. Die Bundesregierung sollte indes die Anschubfinanzierung durch ein tragfähigeres Finanzierungsinstrument ablösen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301

(tr)

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