Pressemitteilung | Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed)

Europäisches Parlament gegen die Wiederverwendung von Einmalprodukten

(Berlin/Brüssel) - Das Europäische Parlament hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, Maßnahmen einzuleiten, damit medizinische Einmalprodukte nicht wieder verwendet werden. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, in einer neuen Ausgabe seiner „Re-Use News“. In einer Anfang Juni verabschiedeten Resolution weist das Europäische Parlament darauf hin, dass die Wiederverwendung von Medizinprodukten, die für den einmaligen Gebrauch bestimmt sind, eine Gefahr für die Patienten und das Krankenhauspersonal darstellt. Die Parlamentarier verweisen auf das Verbot der Wiederverwendung in einigen Mitgliedstaaten und empfehlen die Einführung von Kontrollmechanismen, um die Umsetzung rechtlicher Bestimmungen zu gewährleisten. Patienten sollten über die Aufbereitungspraxis aufgeklärt werden.

Die Forderungen stammen aus dem so genannten „Malliori-Report“, dem das Europäische Parlament Anfang Juni auf der Grundlage eines Entschließungsantrags des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik zugestimmt hat. In dem Bericht formuliert der Ausschuss eine Reihe von Empfehlungen und Forderungen für die anstehende Überprüfung der europäischen Medizinprodukte-Richtlinie über. Medizinprodukte. Als besonders kritischen Bereich beschreibt der Ausschuss das Thema der Wiederverwendung von medizinischen Einmalprodukten. Häufig würden die Anweisungen der Hersteller ignoriert. Bei der Aufbereitung würden teils inadäquate Sterilisationsverfahren angewendet. Durch die unzureichende Reinigung von Einmalprodukten könnten infektiöse Organismen in den Blutkreislauf der Patienten gelangen und das Leben von Patienten und Krankenhauspersonal gefährden.

Da nur der Hersteller die sichere Wiederverwendung eines (Mehrfach-)Produktes bei angemessenen Aufbereitungs- und Kontrollverfahren garantieren könne, fordert der Ausschuss, dass solche Produkte, die vom Hersteller zum Einmalgebrauch ausgelegt sind, nicht wiederverwendet werden. Dem zuständigen Krankenhauspersonal sollten deshalb alle erforderlichen Produktinformationen und Gebrauchsanweisungen des Herstellers zur Verfügung gestellt werden, andernfalls könnte des Krankenhaus haftbar gemacht werden. Durch Kontroll- und Korrekturmechanismen sollte sicher gestellt werden, dass die rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Sollten medizinische Einrichtungen Einmalprodukte wieder verwenden wollen, so sollten sie die Patienten darüber unmissverständlich aufklären. Der Ausschuss verweist auf das Verbot der Wiederverwendung von Einmalprodukten in einigen Mitgliedstaaten und fordert: "Die Mitgliedstaaten sollten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Einmalgeräte nicht wieder verwendet werden."

Der BVMed ruft vor dem Hintergrund der EU-Parlamentsresolution den deutschen Gesetzgeber auf, die Thematik der Aufbereitung von medizinischen Einmalprodukten umgehend anzugehen. Ziel muss es sein, die Sicherheit und Gesundheit der Patienten und des medizinischen Personals zu gewährleisten. Detaillierte Informationen zum Thema sowie die "Re-Use News" befinden sich im Internet unter www.bvmed.de (Themen – Aufbereitung).

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Medizintechnologie e.V. (BVMed) Reinhardtstr. 29 b, 10117 Berlin Telefon: 030/2462550, Telefax: 030/24625599

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