Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Europäisches Parlament will Einnahmen aus Lkw-Maut zum Stopfen von Haushaltslöchern freigeben

(Frankfurt am Main) – Bereits seit Juli 2003 liegt ein Änderungsvorschlag der EU-Kommission zur EU-Gebührenrichtlinie auf den Tischen von EU-Verkehrsministerrat und EU-Parlament. Positiv aus Sicht der Nutzer: Das Bestreben der Kommission, die aus dem System Straße fließenden Einnahmen auch dem System Straße zurückzugeben und die Möglichkeit von Quersubventionierungen auf so genannte „sensible Regionen“ zu beschränken. Wenn schon Stau- und Umweltzuschläge kassiert werden sollten, so der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., müssten diese auch wieder im System Straße zur Verminderung der negativen externen Effekte ausgegeben werden. Um keine „nach oben offene Mautskala“ zu schaffen, müssten durch EU-Recht großzügige Bewertungsmanipulationen bei der Mautberechnung vermieden werden.

Bedauerlicherweise ist dieser positive Ansatz im Gestrüpp nationaler und parteipolitischer Interessen im EU-Verkehrsministerrat und im Europäischen Parlament weitgehend untergegangen. Im Ministerrat wurde versucht, durch Beschränkung der Mauterhebung auf höchstens 15 Jahre alte Autobahnen die geplante Lkw-Maut in Deutschland nahezu zu halbieren, anderen Transitländern sollte durch entsprechende Definition von „sensiblen Regionen“ großer Handlungsspielraum gewährt werden. Schließlich war eine Einigung im Ministerrat bislang an der Frage der Zweckbindung der Einnahmen gescheitert.

Ausgerechnet in diesem Punkt hat nun das Europäische Parlament Öl ins Feuer gegossen. Sollten nach Kommissionsauffassung die Einnahmen ausschließlich zur Instandhaltung der betreffenden Infrastruktur sowie zugunsten des gesamten Verkehrssektors eingesetzt werden dürfen, möchte das Europaparlament – im Gegensatz zu seinem in dieser Sache federführenden Verkehrsausschuss - die Entscheidung der Verwendung dieser Mittel den Mitgliedsstaaten überlassen. „Damit ist absehbar, dass neben der Ökosteuer künftig auch die Mauteinnahmen in Deutschland dazu verwendet werden dürften, um Haushaltslöcher in den Staatshaushalten zu stopfen, anstatt in Straßeninfrastruktur und in die Vernetzung der Verkehrsträger investiert zu werden“, kommentiert BGL-Präsident Hermann Grewer die Beschlüsse des EU-Parlaments.

Doch auch einige positive Aspekte vermag der BGL aus den Parlamentsbeschlüssen herauszufiltern. „Immerhin hat das Europaparlament bestätigt, dass durch die Mauteinführung die finanzielle Belastung des Straßenverkehrssektors nicht erhöht werden darf“, betont Grewer. „In Deutschland bietet neben der Kfz-Steuer insbesondere die durch die Ökosteuer nach oben getriebene Mineralölsteuer der Politik ausreichenden Handlungsspielraum, um die Mauteinführung durch nationale Harmonisierungsmaßnahmen zu begleiten.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1, 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190, Telefax: 069/7919227

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