Pressemitteilung | (ABVP) Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. - Bundesgeschäftsstelle

Falsche Anreize in der Pflegeversicherung belasten auch die öffentlichen Haushalte

(Hannover) - Das seit 1995/96 geltende Verhältnis der Leistungssätze in der Pflegeversicherung hat zu einem überproportionalen Anstieg der stationären Versorgung geführt (+ 50,1 Prozent gegenüber + 9,5 Prozent ambulant, bei einem Gesamtanstieg der Leistungsfälle um 19,3 Prozent). Diese Entwicklung zieht die Forderung nach öffentlichen Investitionen in den stationären Sektor nach sich und führt zu einer weiteren – unnötigen – Fehlsteuerung von Geldern.

Dazu erklärte der ABVP am 3. April:

Die Verteilung der Leistungsfälle zwischen ambulant und stationär hat sich zwischen 1996 und Mitte 2001 erheblich verschoben: von 75:25 auf 69:31. Die Ausgabenrelation hat inzwischen fast 50:50 erreicht. Das heißt: 31 Prozent der Leistungsfälle “verbrauchen” die Hälfte der Mittel.

Damit zeigt sich, dass die bestehenden Leistungsgrenzen und ihr Verhältnis zueinander nicht dem Grundsatz “ambulant vor stationär” dienen. Dies führt damit zwangsläufig zu einer Fehlsteuerung der knappen Mittel der Pflegeversicherung.

Dazu Heiner Schülke, Sprecher des ABVP-Vorstandes: “Eine solche Entwicklung ist kein Wunder, wenn die Pflegeversicherung für die stationäre professionelle Pflege in der Pflegestufe II das 1,4-fache gegenüber der professionellen ambulanten Pflege zur Verfügung stellt und in der Pflegestufe I sogar das 2,7-fache. Die Leistungsgrenzen und ihr Verhältnis zueinander müssen daher verändert werden, entsprechend dem Grundsatz “ambulant vor stationär”.”

Der ABVP betont, dass den “Müttern und Vätern” der Pflegeversicherung daraus kein Vorwurf gemacht werden kann, obwohl es an Alternativvorschlägen nicht mangelte. Schließlich habe man zu Anfang eines neuen Sozialversicherungsgesetzes erst einmal Erfahrungen sammeln müssen. Diese lägen nun vor. Nun müsse gehandelt werden.

Darüber hinaus wird aufgrund der falschen Anreize ein steigender Bedarf an stationärer Versorgung suggeriert, der keine ausreichende Grundlage in dem pflegerischen Bedarf der Bevölkerung hat. Es ist pflegerisch nicht nachvollziehbar, dass die professionelle stationäre Pflege die ambulante immer weiter verdrängen muss.

In der Folge führt eine falsche Annahme hinsichtlich des Bedarfs an stationärer Versorgung zu einer Belastung der öffentlichen Haushalte. Die hohen Forderungen der stationären Einrichtungen nach Investitionsförderung ist die Folge einer Versorgungsstruktur, die sich aufgrund einer korrekturbedürftigen Leistungsstruktur ergeben hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Arbeitgeber- und BerufsVerband Privater Pflege e.V. Roscherstr. 13 A 30161 Hannover Telefon: 0511/338980 Telefax: 0511/3389898

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