Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

Fataler Beschluss des Bewertungsausschusses

(Wiesbaden) – Der Beschluss des Bewertungsausschusses vom 29. Oktober 2004 gibt den Kalkulationspunktwert von 5,11 Cent auf und entwertet damit nach Ansicht des Berufsverbandes Deutscher Internisten in katastrophaler Weise einen ganz entscheidenden Aspekt des zukünftigen EBM. Der Erweiterte Vorstand des BDI hat den Beschluss inzwischen einstimmig abgelehnt.

Dass der Bewertungsausschuss die Einführung von EBM und Regelleistungsvolumina auf den 1. April 2005 verschoben hat, hält BDI-Präsident Dr. Wolfgang Wesiack angesichts der schwierigen Vorbereitungsphase seitens der KVen für ausgesprochen sinnvoll. Dass gleichzeitig aber der Kalkulationspunktwert von 5,11 Cent und damit ein ganz essenzieller Eckpunkt des zukünftigen Gebührensystems aufgegeben wurde, ist in seinen Augen ein katastrophaler Fehler: „Seit rund 20 Jahren kämpfen wir für einen Punktwert von 10 Pfennig – heute also 5,11 Cent. Und jetzt, kurz vor dem Ziel, kommt aus dem Bewertungsausschuss hierzu ein katastrophales Signal.“ Zwar könne der Bewertungsausschuss den Punktwert für die Regelleistungsvolumina nicht selbst festsetzen, erklärte Wesiack, denn dies sei Aufgabe der regionalen KVen. Bisher hätten die KVen aber mit dem Kalkulationspunktwert von 5,11 Cent aus dem Bewertungsausschuss eine sehr starke Ausgangsbasis für ihre Verhandlungen gehabt, denn die Kalkulationsgrundlage sei schließlich auch von den Kassenvertretern abgesegnet worden. Diese Basis habe der Bewertungsausschuss nun leider zerstört: „Damit ist ein Schaden für alle Niedergelassenen entstanden, der kaum noch zu reparieren ist.“

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: 0611/18133-0, Telefax: 0611/18133-50

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