Pressemitteilung | Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)

Filterförderung wird 2016 fortgesetzt

(Bonn) - Auch 2016 gibt es Geld vom Staat für die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat heute darauf hingewiesen, dass eine entsprechende Förderrichtlinie nunmehr beschlossen und im Bundesanzeiger veröffentlicht worden ist. Danach gibt es in diesem Jahr weiterhin einen Zuschuss in Höhe von 260 Euro, der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ausschließlich via Internet unter www.bafa.de zu beantragen ist.

Bereits kurz vor Jahresende 2015 wurde bekannt, dass von dem Fördertopf in Höhe von 30 Millionen Euro lediglich rund ein Fünftel abgerufen worden war. Aus diesem Grund wurde der Förderzeitraum nun verlängert. Die Antragstellung ist ab sofort bis einschließlich 15. November 2016 möglich. Bis dahin muss der Antrag beim BAFA eingegangen sein. Gefördert werden Filternachrüstungen, die in der Zeit vom 1. Januar bis 30. September 2016 vorgenommen werden.
Welche Fahrzeuge können gefördert werden? Wer darf einen Förderantrag stellen? Von wem wird der Förderbetrag überwiesen? Für Mitgliedsbetriebe hat der ZDK einen umfangreichen Fragen- und Antwortenkatalog zur Barförderung der Nachrüstung mit Dieselrußpartikelfiltern erstellt, der einschließlich der aktuellen Förderrichtlinie im Mitgliederbereich der ZDK-Internetseite unter www.kfzgewerbe.de abrufbar ist.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Claudia Weiler, PR-Referentin Franz-Lohe-Str. 21, 53129 Bonn Telefon: (0228) 91270, Fax: (0228) 9127150

(dw)

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