Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

Flatrate-Entscheidung der Regulierungsbehörde ist wichtiges Signal für alternative Carrier

(Köln) - In ihrer Entscheidung am 12. Juni hat die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) die Deutsche Telekom AG (DTAG) dazu verpflichtet, den Wettbewerbern eine Internet-Verbindung zu einem pauschalen Tarif als Vorleistung anzubieten. Bislang wurden solche Verbindungen bei den Wettbewerbern zeitabhängig abgerechnet. Allerdings betrifft diese Entscheidung nur die Struktur, nicht aber den Preis des zukünftigen Pauschaltarifs.

Entgegen dem ursprünglichen Antrag der DTAG, die über 1.600 Vermittlungsstellen für die Zusammenschaltung vorsah, entschied die RegTP, dass eine Anschaltung an 475 Punkten angemessen sei. Wäre die RegTP dem Antrag der Telekom gefolgt, hätte nur die DTAG-Tochter T-Online davon profitiert, da nur sie ihr Netz auf dieser Ebene ausgebaut hat. Allerdings macht auch diese Entscheidung noch einen erheblichen Netzausbau auf Seiten der Wettbewerber erforderlich.

"Durch diese Entscheidung haben nun immerhin die größeren alternativen Carrier die Möglichkeit, Datenverkehr auf einer übergeordneten Netzebene zu Flatrate-Konditionen zu erlangen," so Jürgen Grützner, Geschäftsführer des Verbandes der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM). Zu eben diesen Konditionen berechnet sich die DTAG intern den Internet-Verkehr seit einiger Zeit. "Es ist also ein Schritt hinzu einer fairen Behandlung der Wettbewerber, wenn die Telekom nun ein Produkt, dass sie intern nutzt, den Wettbewerbern zu gleichen Konditionen anbieten muss," so Grützner.

"Es muss nun sicher gestellt werden, dass im zweiten Schritt der Preis für diese Online-Vorleistungs-Flatrate kostenbasiert und marktgerecht ist. Erst dann herrschen faire Wettbewerbsbedingungen, und die Unternehmen haben die Möglichkeit, den Kunden eine Schmalband-Flatrate zu fairen Preisen anzubieten," so Grützner weiter.

Durch diese Entscheidung gibt die Regulierungsbehörde der Internet-Wirtschaft die Möglichkeit für einen Aufschwung und den Kunden eine verbesserte Chance, das Internet zu günstigen Pauschalkonditionen zu nutzen. "Nun bleibt zu hoffen, dass die DTAG diese Entscheidung nicht wieder durch juristische Schritte verzögert."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/3767725 Telefax: 0221/3767726

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