Pressemitteilung | Deutscher Reiseverband e.V. (DRV)

Fliegen darf nicht teurer werden / Präsident Klaus Laepple warnt Bundesregierung vor „Kuhhandel“ mit der EU

(Hamburg) - Der Deutsche Reisebüro und Reiseveranstalter Verband (DRV) appelliert dringend an die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union (EU) gegen die geplante Regelung zu Flugverspätungen, -absagen und -überbuchungen (Denied Boarding) zu stimmen. „Fliegen darf nicht teurer werden“, unterstrich Präsident Klaus Laepple (Reisebüro Kö 27 GmbH, Düsseldorf) heute in Hamburg die Verbandsposition: Bei Bürgern und Reisebranche würde es auf keinerlei Verständnis stoßen, wenn die Bundesregierung gegenüber EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio einknicke und sich auf einen „Kuhhandel“ einlasse. Die EU-Verordnung führe zwangsläufig zu höheren Kosten, welche auf die Ticketpreise umgelegt werden müßten.

Gegen den Verordnungs-Text bestünden nach wie vor gravierende Bedenken. Beispielhaft nannte der DRV-Präsident:

- Massive Kostenerhöhungen, weil die befördernden Luftverkehrsgesellschaften sogar für unvermeidbare Verspätungen in Fällen höherer Gewalt haften sollen. Für Überbuchung und Flugabsagen seien neben der Erstattung des Flugpreises auch noch exzessive Schadenersatzansprüche vorgesehen, die – weil verursacherunabhängig – mit dem europäischen Recht und dem Montrealer Abkommen unvereinbar seien.

- Mehr Bürokratie, weil Artikel 16 jeden Mitgliedstaat zwinge, eine Behörde mit dem Durch- und Umsetzen der Denied-Boarding-Regelung zu betrauen.

- Wettbewerbsverzerrungen, weil die Vorschriften nur für EU-Fluggesellschaften statt für alle Carrier gelten sollen, die in der Gemeinschaft starten und landen.

- Eine Gefährdung kostengünstiger Pauschalreisen, weil die geplante EU-Regelung Reiseveranstalter zwinge, die Kosten der Flugbeförderung separat auszuweisen. Damit würden günstige Reisepakete in Einzelleistungen zerlegt und automatisch teurer. Ohnehin führe die EU-Kommission mit einer konkurrierenden Anspruchsgrundlage das erfolgreiche deutsche und europäische Pauschalreiserecht ad absurdum, das Pauschalurlauber in Fällen von Flugverspätungen, -absagen und -überbuchungen hinreichend schütze.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Reisebüro und Reiseveranstalter Verband e.V. (DRV) Sibylle Zeuch, Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Albrechtstr. 9-10, 10117 Berlin Telefon: 030/2840615, Telefax: 030/2840633

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