Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Forderung zu Hartz IV erfüllt: Mehr Freiräume für Arbeitsgemeinschaften vor Ort / Gebot der Stunde: Mit weniger Bürokratie zur besseren Vermittlung der Menschen

(Berlin) - Um die Betreuung der Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsgemeinschaften zu verbessern, haben heute die Bundesregierung, die Bundesagentur für Arbeit und der Deutsche Städte- und Gemeindebund eine neue Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die örtlichen Jobcenter erhalten danach mehr Kompetenzen bei Personal, Mittelverwendung und Organisation. Damit ist eine wichtige Forderung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erfüllt, mehr Freiräume für die Arbeitsgemeinschaften zu schaffen. „Durch umfassenden Bürokratieabbau, konkrete Zielvereinbarungen und klare Entscheidungen werden die Arbeitsgemeinschaften effizienter arbeiten und damit den Arbeitssuchenden besser helfen können“, sagte der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, der Bergkamener Bürgermeister Roland Schäfer 01. August 2005 auf der gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Clement in Berlin.

„Wir hören von Mitarbeitern in den Arbeitsgemeinschaften, dass sie sich beschweren über die Häufigkeit von Handlungs- und Geschäftsanweisungen, die von der Bundesagentur für Arbeit kommen. Da muss deutlich Bürokratieabbau betrieben und auch die Kompetenz der Kommunen gestärkt werden“, sagte Schäfer. Die neue Rahmenvereinbarung sieht vor, die Handlungsfähigkeit der Arbeitsgemeinschaften zu stärken. Dazu werden die Kompetenzen der Geschäftsführer erweitert und die Verantwortung für die Umsetzung der Grundsicherung für Arbeitssuchende regional verankert. Die Bundesagentur für Arbeit bleibt dabei in der Gesamtverantwortung für die ihr vom Gesetzgeber übertragenen Aufgaben.

Die neue Vereinbarung ist auch ein erster Schritt in Richtung für mehr Pauschalierung der Hilfeleistungen. „Im Sozialrecht (Arbeitslosengeld II) brauchen wir mehr Pauschalen anstatt komplizierte Detailberechnungen mit viel Bürokratie“, sagte Schäfer. Der Grundsatz der Bedarfsdeckung muss zurückgeführt werden. Damit würden viele bürokratische Einzelentscheidungen entfallen. Die Arbeitsverwaltung hätte mehr Kapazität für die echte Betreuung und Vermittlung von Arbeitslosen.

Mit Blick auf die Bundestagswahl im September forderte Schäfer, die neue Bundesregierung müsse die eingeleitete Arbeitsmarktreform weiterentwickeln. „Die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe war richtig. Die Politik muss sich allerdings mehr auf die Schaffung neuer Arbeitsplätze konzentrieren. Die beste Arbeitsverwaltung kann keine Arbeitsplätze vermitteln, wenn es keine Stellen gibt“, sagte Schäfer. Die Kommunen lehnen aber nach wie vor die Kommunalisierung ab.

Die Kommunen wollen weiter ihren Beitrag zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit leisten. Dazu muss insbesondere die Investitionskraft gestärkt werden. Ohne Stärkung der kommunalen Investitionen wird es keine Arbeitsplätze und damit kein Wachstum vor Ort geben.

Auch eine neue Bundesregierung bleibt im Wort, die Kommunen durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe dauerhaft um jährlich 2,5 Mrd. Euro zu entlasten.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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