Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

Freie Arztwahl gesichert / Spaltung der Ärzteschaft abgewandt

(Berlin) - „Für die Versicherten bleibt das Recht der freien Arztwahl erhalten. Eine drohende Spaltung der Ärzteschaft ist abgewandt.“ Mit diesen Worten kommentierte Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), die am 22. Juli in einer gemeinsamen Pressekonferenz der Verhandlungsfraktionen vorgestellten Eckpunkte zur Gesundheitsreform. „Wir begrüßen, dass die Politik ein Durcheinander von Einzel- und Kollektivverträgen in der ambulanten medizinischen Versorgung vermieden hat“, erklärte Richter-Reichhelm. „Die freie Arztwahl ist eine der Grundsäulen unseres freiheitlichen Gesundheitssystems. Auf diese ist insbesondere der schwer kranke Patient angewiesen. Ihm kann nicht zugemutet werden, bei seiner Krankenkasse zunächst nachfragen zu müssen, ob und mit welchen Ärzten einer Region sie Verträge abgeschlossen hat.“

Als positiv bewertete Richter-Reichhelm auch die Wiedereinführung fester Preise für die vertragsärztlichen Leistungen innerhalb arztgruppenspezifischer Regelleistungsvolumina, die sich nach der Krankheitsentwicklung der Bevölkerung ausrichten. „Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt für die Patienten, denn eine leistungsgerechte Vergütung verbessert die Versorgungseffizienz und vermeidet unerwünschte Rationierungseffekte“, so Richter-Reichhelm.

Er bemängelte aber Einschnitte im Vorfeld der Umstellung auf das neue Vergütungssystem. „Bis 2007 müssen Ärzte durch noch engmaschigere Vergütungsbudgets in finanzielle Vorleistung treten. So soll insbesondere die Integrierte Versorgung von 2004 bis 2006 durch eine Anschubfinanzierung gefördert werden. Diese wird der Gesamtvergütung entzogen“, erklärte der Kassenärztechef. Für viele Ärzte werde deshalb die Erfahrung der vergangenen zehn Jahre fortdauern. In dieser Zeit hätten die Vertragsärzte einen beachtlichen Solidarbeitrag zur Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung geleistet. Die Geldentwertung sei trotz steigender Arbeitsleistung schneller voran geschritten als die Honorarentwicklung je Arzt. „Durch den fehlenden Inflationsausgleich hat jeder Arzt im Zehn-Jahres-Rückblick auf 13 Prozent seines Honorars verzichtet“, sagte Richter-Reichhelm.

Auch die geforderte erneute engere Verknüpfung von Arzthonorar und veranlassten Arznei- und Heilmittelverordnungen sei für die Vertragsärzte eine schwere Belastung. Der KBV-Vorsitzende führte aus, dass in diesem und in anderen Teilen die Eckpunkte noch einige Unklarheiten aufwiesen: „Jetzt gilt es, Details noch genauer zu definieren.“

Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung ( KBV ) Herbert-Lewin-Str. 3, 50931 Köln Telefon: 0221/40050, Telefax: 0221/4005160

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