Pressemitteilung | Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG)

GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz: Vor allem Kostendämpfung und viel Staat

(Berlin) - Zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Gesundheitsreform erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Der vorliegende Entwurf enthält für die stationäre Versorgung nach wie vor zuviel Negatives und nur wenig Positives. Keine Lösungen werden für die zentralen Probleme auf der Einnahmenseite geschaffen. Stattdessen dominiert eine Kostendämpfung und Strukturreformelemente, die den Weg in ein deutlich stärker staatlich gelenktes Gesundheitswesen ebnen.

Die nach wie vor vorgesehene Zwangsabgabe der Krankenhäuser zur Sanierung der Krankenkassen ist nicht nur unbegründet, sondern angesichts der bestehenden Kostenlawine, die die Kliniken zu bewältigen haben, für diese nicht verkraftbar. Dies umso weniger, als dass die aktuell veröffentlichte Grundlohnratensteigerung für die Krankenhäuser im Jahr 2007 nur 0,28 Prozent (West) bzw. 1,05 Prozent (Ost) beträgt. Hinzu kommt, dass die Krankenhäuser infolge der Nachwirkung des AVWG allein im Jahr 2007 rund 330 Millionen Euro Einsparungen für die GKV erbringen müssen. Zwar ist anzuerkennen, dass die Koalition von der Anschubfinanzierung der ambulanten hochspezialisierten Leistungen im Krankenhaus über die Klinikbudgets Abstand genommen hat. Dennoch bleibt eine Einsparsumme bei den Krankenhäusern in Höhe von 500 Millionen Euro hängen, die für die stationäre Vollversorgung der Patienten fehlt sowie Arbeits- und Ausbildungsplätze gefährdet.

Den beabsichtigten Gesundheitsfonds lehnen die Krankenhäuser gänzlich ab, da er keinerlei Probleme löst. Im Gegenteil: Der Fonds steigert den bürokratischen Aufwand im Gesundheitswesen um ein Vielfaches. Die jährliche staatliche Beitragsfestsetzung führt zudem zu einer permanenten Kostendämpfung. Nicht gelöst, sondern vielmehr geschaffen werden Probleme beim Gemeinsamen Bundesausschuss. Funktionierende Selbstverwaltungs-strukturen werden ohne Not beseitigt. Stattdessen sollen künftig hauptamtliche Staatskommissare über komplizierte medizinische Sachfragen - etwa bei der Transplantationsmedizin - entscheiden. Wo soll da der Vorteil liegen?

Die DKG hält es für außerordentlich wichtig, dass die Verzahnung des ambulanten und stationären Sektors konsequent weiter geführt wird. Insofern ist die Abkehr vom Einzelvertrag bei den ambulanten hochspezialisierten Leistungen zugunsten eines Zulassungsmodells im Rahmen der Krankenhausplanung der Länder ein Schritt in die richtige Richtung, der in den Bereichen Notfallversorgung und Belegarztwesen leider nicht konsequent genug gegangen wird.“

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V. (DKG) Dr. Andreas Priefler, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Wegelystr. 3, 10623 Berlin Telefon: (030) 39801-0, Telefax: (030) 39801-301

(sk)

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