Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

GdW begrüßt Nachbesserungen bei Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes: Mieterstrom wird weiter gefördert

(Berlin) - Mieter können zukünftig von günstigerem Strom über Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) profitieren. Dies ist im neuen Entwurf für eine Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorgesehen, die gestern im Bundestag verabschiedet worden ist. "Das ist ein wichtiger Schritt, damit endlich auch die Mieter an den Vorteilen der Energiewende teilhaben können", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Damit wird eine wichtige Forderung der Wohnungswirtschaft umgesetzt.

Mieterstrom ist Strom, der in den Wohnquartieren erzeugt und nicht ins allgemeine Stromnetz eingespeist, sondern direkt von den Mietern genutzt wird. Mieter profitieren von solchen Mieterstrommodellen, denn der Strom bleibt im eigenen Quartiersnetz und erlaubt durch die Kraft-Wärme-Kopplung eine effiziente Versorgung mit Wärme. Gleichzeitig können Mieter durch einen reduzierten Arbeitspreis beim Strom im Vergleich zu einem Vertrag bei einem Grundversorger sparen.

Entgegen dem ursprünglichen Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Novelle des KWG-Gesetzes wurde jetzt im parlamentarischen Verfahren durchgesetzt, dass Projekte, die in einem geschlossenen System Energiedienstleistungen erbringen und dabei die volle EEG-Umlage zahlen, bis über 250 Kilowatt elektrisch (kWel) gefördert werden. Damit werden nun auch weiterhin Anlagen in einer Größe gefördert, wie sie für die Versorgung von Wohnquartieren mit Mieterstrom nötig sind. Die Förderung für Blockheizkraftwerke bis 50 kWel soll außerdem nicht wie ursprünglich geplant auf 45.000 Stunden abgesenkt werden, sondern bei 60.000 Stunden bleiben. Damit bleiben die kleinen Anlagen wirtschaftlich. "Wenn dieser Entwurf zur Umsetzung kommt, werden entgegen der anfänglichen Pläne nun endlich positive Anreize für Quartierslösungen mit Mieterstromprojekten in der Wohnungswirtschaft gesetzt", so Gedaschko. "Kraft-Wärme-Kopplung bringt Strom und Wärme zusammen und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Energiewende", erklärte der GdW-Chef.

Hintergrund:

Was ist Kraft-Wärme-Kopplung?

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie, die in der Regel unmittelbar in elektrischen Strom umgewandelt wird, und nutzbarer Wärme für Heizzwecke oder für Produktionsprozesse in einem gemeinsamen thermodynamischen Prozess, üblicherweise in einem Heizkraftwerk. Zunehmend an Bedeutung gewinnen kleinere KWK-Anlagen für die Versorgung von Gewerbebetrieben und Wohngebieten, bzw. einzelner Mehr- und sogar Einfamilienhäuser, sogenannte Blockheizkraftwerke (BHKW). Vorteil der KWK ist der verringerte Brennstoffbedarf für die Strom- und Wärmebereitstellung, wodurch die Schadstoffemissionen stark reduziert werden. Die Förderung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau beschleunigen.

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom ist Strom, der durch Kraft-Wärme-Kopplung in den Wohnquartieren erzeugt und nicht ins allgemeine Stromnetz eingespeist, sondern direkt von den Mietern genutzt wird. Der Unterschied zum begünstigten Eigenstrom ist aber, dass der Betreiber der Strom erzeugenden Anlage (z.B. des Blockheizkraftwerkes BHKW) nicht der Stromverbraucher ist (zwei juristische Personen). Bei Mieterstrommodellen wird der Strom von Gebäudebesitzer (z.B. einem Wohnungsunternehmen) erzeugt und den Mietern zum Verbrauch zur Verfügung gestellt.

Der Strom bleibt vor Ort und entlastet das Netz. Die entstandene Wärme wird beispielsweise zur Warmwasserversorgung genutzt, das spart CO2. In bestehenden Modellen wird Mieterstrom als Paket aus BHKW und anderem Strom durch Kooperationspartner zur Verfügung gestellt. Eine vollständige Abdeckung des Strombedarfs aus den Quartiers-BHKWs ist nicht möglich, sonst könnte nur ein Teil der anfallenden Wärme genutzt werden. Auch sind die Möglichkeiten zum Einsatz von BHKWs begrenzt.

Was hatte der Ursprungsentwurf für eine Novelle des KWKG vorgesehen?
Ursprünglich sollte nur noch die Einspeisung ins allgemeine Stromnetz sowie der Eigenverbrauch von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung für stromintensive Unternehmen und Kleinstverbraucher unterstützt werden. Genau die Förderung, die Mieterstrom ermöglicht, sollte eingestellt werden. Bei Mieterstromprojekten nutzt im Gegensatz zu Eigenstromprojekten nicht der Betreiber der KWK-Anlage den Strom, sondern der Mieter. Seit der KWKG-Novelle im Jahr 2009 erhält der Mieterstrom die für alle einheitliche KWK-Zulage. Das BMWi wollte diese Zulage zunächst bei größeren Anlagen - wie sie für die Bereitstellung von Strom für ein Wohnquartier nötig sind - ganz streichen. Diese Pläne sind nun vom Tisch.

Die ursprünglich vorgesehene Streichung der Förderung für Strom, der nicht in ein allgemeines Netz gespeist wird, hatte das BMWi damit begründet, dass die Eigenversorgung auch ohne Förderung wirtschaftlich ist. Da Mieterstrom aber kein Eigenstrom ist, wäre die volle EEG-Umlage zu zahlen. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist derzeit allerdings nur mit einer Zulage aus dem KWKG möglich.

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Pressestelle Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199

(sy)

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