Pressemitteilung | GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.

GdW zur EEG-Reform: Chancen zur Entlastung von Mietern nutzen

(Berlin) - "Mieter sind beim Ausbau der erneuerbaren Energien diejenigen, die bislang am wenigsten tun können und am meisten belastet werden", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, anlässlich des heutigen Beschlusses des Bundeskabinetts zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Der GdW-Chef fordert: "Um Belastungen für Mieter zu verringern, sollen bei der Novelle EEG auch Projekte berücksichtigt werden, bei denen Strom dezentral erzeugt und von den Mietern direkt verbraucht werden kann."

Bislang haben Mieter die wenigsten Möglichkeiten, an der Energiewende mitzuwirken. Der Eigenverbrauch von Strom - zum Beispiel durch eine Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Hausdach - ist von der EEG-Umlage befreit. Mieter dagegen müssen die EEG-Umlage immer zahlen, auch wenn die Energie in dem Haus oder Quartier erzeugt wird, in dem sie wohnen - sobald die entsprechende Anlage nicht ihnen gehört, stellt dies keinen begünstigten Eigenverbrauch dar. "Wir fordern daher, dass der in Gebäuden und Quartieren erzeugte und direkt durch Mieter verbrauchte Strom - wir nennen das Mietereigenstrom - als eine Art 'virtueller Eigenverbrauch' diesem gleichgestellt und von der EEG-Umlage entlastet wird", so Gedaschko. Die Vorteile werden an den Mieter weitergegeben und führen dazu, dass er Geld sparen kann. Denn der Mieter wird sich nur für eine Abnahme dieses Stroms entscheiden, wenn er günstiger ist als andere Angebote.

Die Regelung wäre aus Sicht des GdW volkswirtschaftlich unbedenklich, da selbst bei intensivem Ausbau des Mietereigenstroms nur eine Gesamtstrommenge erreicht werden kann, die bei unter einem Prozent des deutschen Stromverbrauches liegt. Aber: Den betroffenen Mietern würde eine solche Regelung Vorteile bringen und sie würde den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und von Erneuerbaren Energien unterstützen.

35 Prozent der Mieterhaushalte haben ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von weniger als 1.300 Euro. "Wenn es gelingt, die Stromerzeugung im Mietwohnungsbereich, das heißt auf Gebäude- und Quartiersebene, zu erleichtern und dadurch günstiger Strom anzubieten, kann man einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Belastung der Mieter mit Energiekosten zu vermindern", so Gedaschko. Im aktuellen Referentenentwurf des EEG ist eine solche Regelung nicht vorgesehen. Im Gegenteil: Es wird vorgeschlagen, Eigenversorgung generell mit der EEG-Umlage zu belasten. "Das ist nicht nachvollziehbar. Die dezentrale Energieerzeugung ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und muss als solche auch im neuen EEG verankert werden", erklärte der GdW-Chef.

Die Stellungnahme des GdW gibt es hier zum Download: http://web.gdw.de/pressecenter/stellungnahmen/2131-gdw-stellungnahme-zum-neuen-referentenentwurf-fuer-eine-reform-des-eeg

Quelle und Kontaktadresse:
GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. Katharina Burkardt, Pressesprecherin Mecklenburgische Str. 57, 14197 Berlin Telefon: (030) 824030, Fax: (030) 82403199

(cl)

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