Pressemitteilung | Deutscher Städtetag - Hauptgeschäftsstelle Berlin

Gemeinsame Erklärung der Bundesagentur für Arbeit, des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Landkreistages und des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks: Umsetzungsempfehlungen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen

(Berlin) - Arbeitsmarktreformen verbessern Beschäftigungschancen
Die Agenda 2010 hat einen Reformprozess eingeleitet, der auf die Überwindung der Beschäftigungskrise ausgerichtet ist. Durch die Verstärkung der Vermittlungsaktivitäten sollen unter effizientem Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instrumentariums die Stellenbesetzung beschleunigt und vor allem die in den letzten Jahren gestiegene Langzeitarbeitslosigkeit abgebaut werden. Die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II für alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen ist ein richtiger Schritt auf dem Weg zur Erreichung dieses Ziels.

Vorrang der Eingliederung in den 1. Arbeitsmarkt
Bei den Vermittlungsaktivitäten muss die Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oberste Priorität haben. Öffentlich geförderte Beschäftigung soll nur den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zur Verfügung stehen, die absehbar nicht in eine reguläre Beschäftigung vermittelt werden können.

Die Möglichkeiten der öffentlich geförderten Beschäftigung auf dem so genannten 2. Arbeitsmarkt dürfen nur dann genutzt werden, wenn Wettbewerbsverzerrung ausgeschlossen und reguläre Beschäftigung nicht gefährdet bzw. durch diese nicht ersetzt wird. Hierzu sind die Kriterien der Zusätzlichkeit und des öffentlichen Interesses strikt einzuhalten.

Nach Beschäftigungseinbruch im Handwerk: Chancen für zusätzliche reguläre Arbeit nutzen
In den zurückliegenden Jahren vollzog sich im Handwerk – insbesondere in den Bau- und Ausbauhandwerken – ein gravierender Beschäftigungseinbruch mit dem Verlust von über 1,5 Millionen Arbeitsplätzen. Der Beschäftigungsabbau hat sich zwar etwas verringert, vollzieht sich aber immer noch in der Mehrzahl der Betriebe. Gleichwohl gibt es eine nennenswerte Zahl von Betrieben, die zusätzliche Arbeitsplätze schaffen wollen. Dadurch eröffnen sich Perspektiven zur Eingliederung von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt, die sich im Falle einer wirtschaftlichen Belebung noch verbessern können. Diese Beschäftigungschancen gilt es durch eine Intensivierung der Vermittlungsaktivitäten der Agenturen für Arbeit, der Arbeitsgemeinschaften und der Optionskommunen auszuschöpfen. Unterstützend steht im SGB II mit dem Einstiegsgeld ein neues Instrument als Anreiz zur Aufnahme einer regulären Beschäftigung zur Verfügung.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städtetag, Hauptgeschäftsstelle Berlin Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin Telefon: 030/377110, Telefax: 030/37711999

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