Pressemitteilung | BÄK Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V.

Gentests: Arztvorbehalt zum Schutze des Patienten

(Berlin) - "Dem Patienten muss gerade auf dem sensiblen Gebiet der genetischen Information die größtmögliche Sicherheit gegeben werden. Deshalb plädieren wir nachdrücklich für einen Arztvorbehalt bei Gentests", erklärte am 11. Juni
Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer. Nach der jüngst veröffentlichten Richtlinie der Bundesärztekammer zur prädiktiven genetischen Diagnostik sollen Gentests ausschließlich von entsprechend qualifizierten Ärzten vorgenommen werden.

"Tests mit dem Ziel der prädiktiven genetischen Diagnostik am Menschen dürfen nur unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt werden. Insbesondere obliegen dem Arzt die Veranlassung, die Interpretation und die Übermittlung der Befundergebnisse", heißt es in der Richtlinie. Da die genetische Diagnostik ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzt, ist es unerlässlich, dass krankheitsbezogene Gentests Ärzten vorbehalten bleiben. Patienten können auf die Sachkenntnis und die Verschwiegenheit des Arztes vertrauen.

Die prädiktive genetische Diagnostik erlaubt eine Vorhersage darüber, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit eine genetisch bedingte Krankheit auftritt. Die Diagnostik vermag oft jedoch nur in begrenztem Umfang Aussagen darüber zu machen, ob der Krankheitsfall überhaupt eintritt und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt. Voraussetzung für einen prädiktiven Gentest ist, dass der Arzt den Patienten vorher angemessenen aufklärt und berät. Nur dann kann der Patient eigenverantwortlich von seinem Recht auf Wissen oder Nichtwissen Gebrauch machen. Besonders ausführlich sollen Personen beraten werden, die sich auf Grund eines Familienbefunds für einen genetischen Test entscheiden.

Die möglicherweise weit reichenden Konsequenzen eines Gentests bergen auch das Risiko einer Diskriminierung von Menschen auf Grund ihrer genetischen Anlagen. Daraus leitet sich vor allem für die Versicherungswirtschaft und die Arbeitgeber eine besondere Verpflichtung ab. Deshalb begrüßt die Ärzteschaft die von der Versicherungswirtschaft getroffene und zunächst bis 2006 befristete Verpflichtung, die Durchführung von prädiktiven Gentests nicht zur Voraussetzung eines Vertragsabschlusses zu machen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern) e.V. Herbert-Lewin-Str. 1, 50931 Köln Telefon: 0221/40040, Telefax: 0221/4004388

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