Pressemitteilung | Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA)

Geplante Neuordnung des EU-Chemikalienrechts belastet Investitionsgüterindustrie / VDMA fordert Entlastung „nachgeschalteter Anwender“

(Frankfurt am Main/Brüssel) - Drei Viertel der Unternehmen der Investitionsgüterindustrie sehen ihre Existenz ernsthaft durch die Neuordnung des EU-Chemikalienrechts bedroht. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage, teilte der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) am 3. Juli in Brüssel mit. „Die von der Europäischen Kommission geplante Neuordnung des Chemikalienrechts belastet die Produktion. Das vorgegebene Ziel eines einfachen Registrierungs- und Zulassungssystems unter dem Stichwort REACH wird deutlich verfehlt“, sagte Peter Günther, Leiter der Umweltabteilung des VDMA.

Nach der VDMA-Umfrage erwarten 76 Prozent der 718 befragten Mitgliedsfirmen große Probleme für die Produktion, wenn die Verordnung nach den derzeitigen Entwürfen umgesetzt wird. „Insbesondere auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unserer Branche sehen wir Kostenerhöhungen und Innovationshemmnisse und damit gravierende Beeinträchtigungen ihrer Wettbewerbsfähigkeit zukommen“, so Günther weiter. „Die EU-Chemikalienpolitik steht in krassem Widerspruch zu dem in Lissabon formulierten Ziel, die EU bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum der Welt zu machen.“ Mit Mehrkosten bis zu 250.000 Euro pro Chemikalie sei zu rechnen, falls die geplanten Verpflichtungen umgesetzt werden.

Neben den Produzenten und Importeuren werden nun auch alle so genannten „nachgeschalteten Anwender“ von Chemikalien in den Registrierungsprozess eingebunden. Dadurch sei auch die Investitionsgüterindustrie betroffen, denn 92 Prozent der Unternehmen haben bei der Umfrage angegeben, dass sie Chemikalien zur Fertigung und Montage einsetzen. Viele Anwender haben aber offenbar die Tragweite der geplanten Änderungen noch nicht erkannt. Bis 10. Juli besteht noch die Möglichkeit, sich über die Internetkonsultation zu den im Mai veröffentlichten Vorschlägen der EU-Kommission zu äußern.

Basierend auf den Ergebnissen seiner Umfrage fordert der VDMA, dass „die Verantwortung für die Registrierung von Chemikalien nicht bei nachgeschalteten Anwendern außerhalb der chemischen Industrie liegen darf.“ Die Unternehmen der Investitionsgüterindustrie besäßen zwar die sachgerechte Kenntnis des sicheren Umgangs mit Chemikalien, aber im Gegensatz zu Herstellern, Händlern und Zubereitern von Chemikalien kein umfassendes Wissen über deren Eigenschaften.

Eine weitere brisante Frage sei die Verfügbarkeit geeigneter Ersatzstoffe. Die chemische Industrie sehe voraus, dass nach dem gegenwärtigen REACH-Entwurf bis zu 40 Prozent der Chemikalien vom Markt verschwinden werden. „Zur Gewährleistung der Planungssicherheit unserer Unternehmen fordert der VDMA die Europäische Kommission dringend auf, diese Problematik eingehender zu untersuchen und Maßnahmen zu ergreifen, um eine damit verbundene massive Beeinträchtigung nachgeschalteter Anwender zu verhindern“, so die VDMA-Position.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Darius Sossdorf, Technik und Umwelt, Telefon 069 6603 1705, zur Verfügung.

Der VDMA ist der Interessenvertreter für rund 3.000 – überwiegend kleine und mittlere – Unternehmen des Maschinen- und Anlagenbaus. Mit ca. 900.000 Beschäftigten, einer Jahresproduktion von 129 Mrd. € und einem Exportanteil von fast 70 Prozent repräsentieren diese einen Anteil von über 40 Prozent der europäischen Investitionsgüterindustrie. Das hohe technische Niveau der mehr als 20.000 unterschiedlichen Produkte begründet den weltweiten Ruf als Innovationsbranche.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) Lyoner Str. 18, 60528 Frankfurt Telefon: 069/66030, Telefax: 069/66031511

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