Pressemitteilung | (VAF) Bundesverband Telekommunikation e.V.

Gesetz gegen den Missbrauch von 0190- und 0900-Nummern in Kraft

(Hilden) - Das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern ist am Donnerstag (14.08.2003) veröffentlicht worden. Die meisten Regelungen treten bereits am Freitag in Kraft. Lediglich die Bestimmungen zur ungekürzten Speicherung von 0190- und 0900-Rufnummern im Einzelverbindungsnachweis und die Neufassung der Preisangabeverpflichtung für die Anbieter gelten erst im kommenden Jahr.

Mit dem neuen Gesetz werden die Verbraucherrechte gestärkt. So soll die Regulierungsbehörde künftig innerhalb von zehn Tagen Auskunft erteilen, wer über eine bestimmte Rufnummer Dienstleistungen anbietet. Die Entgelte für 0190- und 0900-Rufnummern werden auf 30 Euro pro Einwahl sowie 2 Euro pro Minute begrenzt. Spektakuläre Fälle in denen Dialer 4800 Euro pro Stunde oder 900 Euro pro Einwahl abzockten, sollten nun der Vergangenheit angehören.

Wird eine Nummer rechtswidrig genutzt, kann die Regulierungsbehörde diese abklemmen. Betreiber, die sich nicht an die neuen Regeln halten, können mit empfindlichen Geldbußen bis zu 100000 Euro gemaßregelt werden. Firmen, die so genannte Dialer, also automatische Einwahlprogramme, nutzen, müssen diese künftig zertifizieren lassen.

Eitel Freude herrscht über das neue Gesetz nicht. Branchenverbände und Opposition kritisierten das neue Gesetz. Während der Branchenverband VATM bestreitet, dass ein Problem existiere, sieht die CDU noch erhebliche Lücken im Gesetz. So würden beispielsweise die Rufnummerngassen 118 oder 0137 nicht erfasst, was unseriösen Anbietern eventuell ein Hintertürchen öffne. Die Regulierungsbehörde hat aber bereits angekündigt[6], gegen einen solchen Rufnummern-Missbrauch scharf vorzugehen.

Quelle und Kontaktadresse:
VAF Bundesverband Telekommunikation e.V. Otto-Hahn-Str. 16, 40721 Hilden Telefon: 02103/700250, Telefax: 02103/700106

Weitere Pressemitteilungen dieses Verbands

NEWS TEILEN: