Pressemitteilung | Bundesverband Solarwirtschaft e.V. (BSW)

Gesetzesnovelle muss wirtschaftliche Solarstromerzeugung ermöglichen / Solarindustrie will internationalen Marktvorsprung ausbauen

(Berlin) - Die Solarbranche erwartet von der Bundesregierung die Beibehaltung verlässlicher Rahmenbedingungen zur Markteinführung von Solarstromtechnologie (Photovoltaik). Da spätestens Ende des Jahres das 100.000 Dächer-Solarstrom-Förderprogramm ausläuft, müsse im Rahmen der anstehenden Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) der ausfallende Subventionswert rechtzeitig ausgeglichen werden, fordern übereinstimmend die Wirtschaftsverbände Bundesverband Solarindustrie (BSi) und Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft (UVS) und haben dazu ein gemeinsames Positionspapier erarbeitet. Die im EEG geregelte Vergütung für Solarstrom soll künftig allein den wirtschaftlichen Betrieb einer Solarstromanlage ermöglichen.

Die Solarförderung hat in den letzten vier Jahren einen regelrechten Investitionsboom ausgelöst und Deutschland bei der Photovoltaik auf Platz 2 im Weltmarktvergleich aufrücken lassen (Platz 1: Japan, Platz 3: USA). Nach Berechnungen der Solarverbände wurden durch die Förderprogramme Investitionen in Höhe von über drei Milliarden Euro ausgelöst. Für rund zwei Milliarden Euro haben in den vergangenen vier Jahren über 50.000 deutsche Eigenheimbesitzer Solarstromanlagen errichtet. Um die gestiegene Nachfrage zu bedienen und dem Wettbewerb standzuhalten investierte die deutsche Wirtschaft gleichzeitig nahezu eine Milliarde Euro in den Auf- und Ausbau von über 30 deutschen Solarfabriken. Durch Massenproduktion und erhebliche marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen konnten die Kosten der Photovoltaik in den letzten vier Jahren um über 20 Prozent gesenkt werden. Das EEG gilt deshalb weltweit als das effizienteste Instrument zur Markteinführung von Solarstrom.

In den letzten Jahren haben Bauherren von Solarstromanlagen in Deutschland zwei Investitionshilfen erhalten: Ein zinsgünstiges Darlehen nach dem 100.000 Dächer-Programm (HTDP) und eine durch das EEG gesetzlich garantierte Vergütung von Solarstrom (derzeit: 45,7 Cent/kWh). Zukünftig soll allein das EEG - nach dem Vorbild der Windkraft – unabhängig vom Bundeshaus-halt einen wirtschaftlichen Betrieb von Solarstromanlagen ermöglichen, so die Vorstellungen der Solarverbände.

In ihrem gemeinsam erarbeiteten Positionspapier beziffern die Branchenverbände die wirtschaftliche Vergütung mit 65 ct pro Kilowattstunde (kWh) Solarstrom für Anlagen auf Privathäusern. Größere Anlagen, die im Rahmen von Beteiligungsmodellen erstellt werden, benötigen nach Angaben der Verbände nur 53 ct/kWh. Außerdem hält die Solarbranche eine Berücksichtigung der unterschiedlichen Sonneneinstrahlung in Süd-, Mittel- und Norddeutschland für erforderlich. Diese unterscheidet sich zwar nur um plus/minus 10 Prozent, doch führt schon diese kleine Abweichung dazu, dass Anlagen nicht wirtschaftlich betrieben werden können, im Süden soll die Vergütung deshalb um 10 Prozent reduziert, im Norden um 10 Prozent erhöht werden.

Bis die notwendigen Gesetzesänderungen tatsächlich in Kraft treten, müssen die zinsgünstigen, staatlich subventionierten Darlehen im Rahmen des HTDP jedoch weiterhin angeboten werden, appellieren die Verbände an das Umweltministerium. Eine Unterbrechung der Förderung und damit ein Abbruch der Nachfrage müsse in jedem Fall vermieden werden. Bundesumweltminister Jürgen Trittin kündigte die Gesetzesnovelle für den Beginn nächsten Jahres an.

Die Solarindustrie strebt weitere ehrgeizige Kostensenkungen an, weist jedoch darauf hin, dass sich diese nur bei einem kontinuierlichen weiteren Marktwachstum erreichen lassen. Für die Investitionssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit deutscher Solarfabriken sei eine wachsende Photovoltaiknachfrage existenziell. Diese setze unabdingbar den wirtschaftlichen Anlagenbetrieb voraus. Denn alle Erfahrungen würden zeigen, dass die Bereitschaft, ein ökologisches Investment zu tätigen, dann groß ist, wenn dieses eine marktübliche Rendite erwirtschaftet. Schon geringe Verluste seien hingegen ein K.o.-Kriterium für die Kaufbereitschaft.

Im Rahmen der EEG-Novelle müssen nach Ansicht der Solarverbände neben der Festsetzung einer wirtschaftlichen Einspeisevergütung und der Differenzierung der Vergütungshöhe nach Anlagengröße und Strahlungsintensität folgende weitere Aspekte berücksichtigt werden:

- Die bisherigen Größenbegrenzungen für Solaranlagen entfallen. Bislang gilt eine 5 MWp-Grenze für bauliche Solaranlagen und eine 100 kWp-Grenze für Freiflächenanlagen.
- Um der Solarindustrie und ihren Kapitalgebern ausreichend Investitionssicherheit für ihr Engagement zu geben, ist die Marktlimitierung durch den 1.000 MWp-Deckel aufzuheben und damit den anderen Erneuerbaren Energien-Technologien anzupassen.
- Um den Nutzerkreis zu erweitern sollten zukünftig auch Investoren die Solarstromvergütung erhalten, die zu mehr als 25 Prozent der Bundesrepublik Deutschland oder einem Bundesland gehören.

Damit es im Jahr 2003 während der politischen Abstimmung der Gesetzesnovelle zu keinem Markteinbruch kommt, fordern die Solarverbände schliesslich, alle Antragsteller rückwirkend in den Genuss der Solarstromvergütung kommen zu lassen, die noch in diesem Jahr eine Solarstromanlage errichten.

Das weltweite Marktpotenzial für Solartechnik ist gewaltig. Bereits im Jahr 2017 wird nach Prognosen der Solarverbände ein Weltmarktvolumen von 100 Milliarden überschritten. Erhebliche Marktzuwäche erhofft sich die Solarbranche neben den Industrieländern auch durch die solare Elektrifizierung der Schwellenländer. Deshalb setzt die Solarindustrie auch verstärkt auf den Export. Ein wachsender deutscher Inlandsmarkt bleibt für die Expansionspläne der deutschen Solarbranche jedoch vorerst unverzichtbar.

Die Verbände BSi und UVS vertreten gemeinsam über 500 deutsche Solarunternehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) bei Energieforum Stralauer Platz 34, 10243 Berlin Telefon: 030/44009-123, Telefax: 030/44009-124

NEWS TEILEN: