Pressemitteilung | eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.

Gesetzgeber muss beim M-Commerce noch viele Hausaufgaben erledigen / Vielzahl der Experten verlangt Festlegung der rechtlichen Rahmenbedingungen / Erste Resultate der Studie des eco Verbandes

(Köln) - Rund neunzig Prozent der im Rahmen einer vom eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V. durchgeführten Studie befragten M-Commerce-Experten vertreten die Ansicht, dass der deutsche Gesetzgeber die spezifischen Herausforderungen dieses Geschäftsbereiches noch nicht hinreichend erfasst hat. Dies sei auch der Hauptgrund dafür, dass die Schaffung klarer rechtlicher Rahmenbedingungen bisher nicht angegangen wurde, aber der Handel via Handy stehe ja auch gerade erst am Anfang. "M-Commerce ist E-Commerce im Taschenformat, da gibt es einige Besonderheiten, die bedacht werden müssen. Die rechtskonforme Gestaltung eines Vertragsabschlusses via mobiler Endgeräte bereitet nicht selten Kopfschmerzen", erläutert Dr. Bettina Horster, Vorstand der Vivai AG und Leiterin des Arbeitskreises M-Commerce bei eco.

Auf die Frage, welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, um den Unternehmen den Ausbau ihrer M-Commerce-Aktivitäten zu ermöglichen, antworteten lediglich 14 Prozent, dass der größte Nachholbedarf im technischen Bereich liege, 55 Prozent erachten die Änderung und Anpassung der Rechtsvorschriften an die Gegebenheiten einer neuen Geschäftswelt für "dringend erforderlich". Problematisch sind in diesem Zusammenhang insbesondere die Einbindung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der vielfältigen Informationspflichten, die der Gesetzgeber den Unternehmen auferlegt. 78 Prozent der befragten Experten äußerten, dass die Informationspflichten zu umfangreich seien. Auch bestehende Ausnahmen stellten diesbezüglich keine Entlastung dar.

Quelle und Kontaktadresse:
Electronic Commerce Forum e.V. - Verband der deutschen Internet-Wirtschaft (eco) Pressestelle Lichtstr. 43h, 50825 Köln Telefon: (0221) 700048-0, Telefax: (0221) 700048-11

(sk)

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