Pressemitteilung |

Gesetzgeber muss die Wehrpflicht sicherheitspolitisch begründen und gerecht gestalten

(Hannover) - Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Wehrpflicht erklärt der Bundesvorsitzende des BundeswehrVerbandes, Oberst Bernhard Gertz: "Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorlage des Landgerichts Potsdam, eine so genannte Richtervorlage nach Artikel 100 des Grundgesetzes, unzulässig ist. Es hat keine Sachentscheidung getroffen, es hat aber natürlich mit dem Verwerfen dieser Richtervorlage auch dafür gesorgt, dass die Frage zunächst entschieden ist."

Gertz sagte, er habe mit diesem Beschluss gerechnet, "weil ich immer sicher gewesen bin, dass das Bundesverfassungsgericht nicht die Aufgabe des Gesetzgebers wahrnehmen wird. Denn es ist nach dem Gewaltenteilungsgrundsatz sicher Aufgabe des Parlaments und der Regierung, darüber zu befinden, ob es eine ausreichende sicherheitspolitische Legitimation für die allgemeine Wehrpflicht gibt, und genau dies hatte das Landgericht Potsdam ja bezweifelt. Da musste sich das Bundesverfassungsgericht sicher Beschränkungen auferlegen. Und selbst wenn es Zweifel hat, musste der Ball ins Spielfeld des Gesetzgebers zurückgespielt werden. Damit ist die Debatte um die Wehrpflicht natürlich nicht beendet. Es war nur der Auftakt einer Debatte, die den Wahlkampf beherrschen wird. Welches Ende diese Debatte nehmen wird, vermag ich nicht zu prognostizieren."

Weiter sagte Gertz: "Die allgemeine Wehrpflicht muss immer sicherheitspolitisch begründet werden. Darauf hat der frühere Bundespräsident Roman Herzog vor Jahren zu Recht hingewiesen. Parlament und Regierung sind aufgefordert, den Bürgern unseres Landes diese sicherheitspolitische Begründung, die akzeptanzfähig bleiben muss, zu vermitteln. Darüber hinaus müssen Parlament und Regierung dafür sorgen, dass die Heranziehung zum Wehrdienst gerecht erfolgt."

Es müsse nun darüber diskutiert werden, wie die allgemeine Wehrpflicht auch künftig ausgestaltet werden solle. Gertz betonte, er gehe davon aus, dass die Mehrheit im Parlament und in der Gesellschaft für den Fortbestand der allgemeinen Wehrpflicht eintrete.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Bundeswehr-Verband e.V. (DBwV) Südstr. 123 53175 Bonn Telefon: 0228/38230 Telefax: 0228/3823220

NEWS TEILEN: