Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

Gestaltung des Rundfunks ist nationale Aufgabe / Wettbewerbsverzerrungen durch unerlaubt eingesetzte Gebühren bleiben Thema der EU-Kommission

(Berlin) - Mit Verwunderung nehmen die im Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) organisierten Unternehmen der Medienbranche die am heutigen Tage (11. November) von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Christina Weiss, vorgestellte Initiative zur Kenntnis. Danach soll klargestellt werden, dass es eine nationale Aufgabe ist, die freie öffentliche Kommunikation - und gemeint ist der öffentlich-rechtliche Rundfunk - in der multimedialen Welt zu gewährleisten. Dies vor dem Hintergrund, dass die EU-Kommission derzeit u. a. prüft, ob der Einsatz der Gebühren zur Finanzierung des Online-Engagements von ARD und ZDF rechtmäßig ist.

"Die Initiative der Kulturstaatsministerin - Seite an Seite mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten - mutet etwas befremdlich an", so der Präsident des VPRT, Jürgen Doetz. "Zu keiner Zeit stand in Frage, dass die Zuständigkeit für die Gestaltung des Rundfunks bei den nationalen Gesetzgebern, in Deutschland in der Zuständigkeit der Länder liegt." Weder die Beschwerde des VPRT wegen offenkundiger Wettbewerbsverzerrungen durch Einsatz der Rundfunkgebühren in rein kommerziellen Bereichen, noch das Bestreben der EU-Kommission, für Transparenz der Verwendung von öffentlichen Mitteln und Beihilfen zu sorgen, ziele auf eine Veränderung dieser eindeutigen Verantwortlichkeit der EU-Mitgliedstaaten bzw. der Länder. Ebenso eindeutig läge es jedoch in der Verantwortung der EU-Kommission gravierende Wettbewerbsverzerrungen durch wettbewerbswidrigen Einsatz der öffentlichen Beihilfen und Gebühren aufzudecken, zu rügen und zu unterbinden.

"Es ist kontraproduktiv", so Doetz weiter' "einen nicht vorhandenen Zuständigkeitsstreit zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten zu schüren. Zielführend ist demgegenüber, die nunmehr seitens der Länder, zumindest in den Protokollnotizen des 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrages, festgelegte umfassende Rundfunkstrukturreform zeitnah und konsequent umzusetzen." Durch eine konkrete gesetzliche Definition des Auftrages der öffentlich-rechtlichen Anstalten sowie durch eine saubere Trennung der Finanzierungsgrundlagen zwischen gebührenfinanzierten Anstalten und marktfinanzierten Unternehmen würden die Ursachen der vorhandenen Wettbewerbsverzerrungen beseitigt. Solange diese nationale Aufgabe jedoch nicht erfüllt sei, müssten private Unternehmen den Schutz des EU-Wettbewerbsrechtes in Anspruch nehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) Stromstr. 1, 10555 Berlin Telefon: 030/39880-0, Telefax: 030/39880-148

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