Pressemitteilung | (bvse) Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.

Gewerbeabfallverordnung: Weniger Konflikte als befürchtet

(Kassel) - Anlässlich des 15. Kasseler Abfallforums machte bvse-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Fischer deutlich, dass sich die Recycling- und Entsorgungsbranche im Umbruch befinde. Er verwies auf die Einführung der Pfandpflicht und die nun diskutierte Novelle der Verpackungsverordnung. In diesem Zusammenhang machte der bvse-Hauptgeschäftsführer klar, dass mit der Novelle der Verpackungsverordnung vor allem eine hochwertige Verwertung der Verpackungsmaterialien festgeschrieben werden müsse. Fischer: „Es darf kein Ökodumping geben!“

Neben der Einführung der Pfandpflicht setze auch das Inkrafttreten der Gewerbeabfallverordnung wichtige Rahmendaten für die gesamte Branche. Hans-Günter Fischer betonte, dass sich der bvse als einziger Verband der privaten Entsorgungsbranche von Anfang an kooperationsbereit gezeigt habe. Deshalb habe der bvse die grundsätzliche Einführung der sogenannten „Pflichtrestmülltonne“ für gewerbliche Abfälle von Anfang an mitgetragen.

Nach den Worten Fischers verliefen die ersten Wochen der Umsetzung der Verordnung konfliktfreier als viele erwartet hatten. Eine deutliche Warnung sprach der bvse-Hauptgeschäftsführer an die „wenigen Ausreißer“ aus dem kommunalen Bereich aus, die versuchen würden, die Gewerbeabfallverordnung missbräuchlich als Akquise-Instrument zu nutzen.

Es zeichne sich ab, so Fischer, dass die Probleme, die bereits vor der Verabschiedung der Gewerbeabfallverordnung auftraten, nicht gelöst wurden. Als Kernproblem erweise sich für die betroffene Wirtschaft die unterschiedliche Auffassung zwischen Bund und Ländern über den Vollzug der Verordnung. So wäre die Erarbeitung von Vollzugshinweisen zur Gewerbeabfallverordnung durch die LAGA ja eigentlich zu begrüßen. Schließlich sollen diese dem bundeseinheitlichen Vollzug dienen.

Wenn aber das Thema „grenzüberschreitende Verbringung“ in den Vollzugshinweisen vollkommen ausgeblendet werde, weil die Länder die Einhaltung der Getrennthaltungspflichten auch bei grenzüberschreitender Verbringung einfordern, demgegenüber der BMU auf den Vorrang der EG-Abfallverbringungsverordnung verweise, dann schade das der Planungssicherheit der Wirtschaft und der Wettbewerbsfähigkeit der mittelständischen Unternehmen, die sich verordnungskonform verhalten.

Fischer machte deutlich, dass er davon ausgehe, dass es im europäischen Binnenmarkt zu Wettbewerbsnachteilen für die kleinen und mittelständischen Unternehmen kommen würde. Ausländische Unternehmen würden es wohl nicht einsehen, bestimmte Abfälle getrennt zu halten oder bestimmte Abfälle von Gemischen zu trennen. Fischer: „ Es gibt auch deutliche Anzeichen dafür, dass große Entsorger Mischabfälle in eigenen Anlagen im angrenzenden Ausland unter niedrigeren Umweltanforderungen behandeln wollen.“

Als „praxisfremd“ bezeichnete Fischer die in der Verordnung enthaltene Forderung nach einer stofflichen Sortierquote von 95 Prozent für Abfallgemische. Dies beruhe auf der Annahme einer Fehlwurfquote von 5 Masseprozent bei getrennt gehaltenen Materialfraktionen. Fischer: „Die mittelständischen Recyclingspezialisten wissen, dass dies nicht der Praxis entspricht. Vor allem bei PPK und Kunststoffen liegt der Anteil bei durchschnittlich rund 15 Prozent. Deshalb plädiert der bvse weiterhin für eine praxisgerechte Sortierquote von 85 Prozent und mehr.“

Die Urteile des Europäischen Gerichtshofes zur Verbringung von Hausmüll in die Müllverbrennungsanlage Straßburg und zur Verbringung von Ersatzbrennstoffen in belgische Zementwerke haben nach Auffassung des bvse die ursprüngliche „Geschäftsgrundlage“ der Gewerbeabfallverordnung verändert. Das betreffe vor allem das Erreichen einer Verwertungsquote von 85 Prozent. Fischer: „Deshalb sollte im Rahmen des Vollzugs mit entsprechender Sensibilität geprüft werden, ob mit dem Stand der Technik diese Hürde übersprungen werden kann.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse) Hohe Str. 73, 53119 Bonn Telefon: 0228/988490, Telefax: 0228/9884999

NEWS TEILEN: