Pressemitteilung | Bundesverband Musikindustrie e.V. (BVMI)

Größter Schlag gegen Tauschbörsen-Netzwerk in Deutschland / Verfahren gegen 3.500 eDonkey-Nutzer

(Berlin) - Der Staatsanwaltschaft Köln ist der bislang größte Schlag gegen die Musikpiraterie in Deutschland gelungen: Gegen rund 3.500 Nutzer des Filesharingsystems „eDonkey“ wurden Strafverfahren eingeleitet. Sie müssen außerdem mit hohen zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen rechnen.

In einer von der Staatsanwaltschaft Köln und der Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis koordinierten Aktion hatte die Polizei am Morgen zeitgleich im gesamten Bundesgebiet 130 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei wurden zahlreiche PCs beschlagnahmt und weitere Beweismittel sichergestellt. Dieser konzertierten Aktion vorausgegangen waren monatelange Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden in Zusammenarbeit mit der von der deutschen Landesgruppe der IFPI e.V. beauftragten proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH. Mit einer extra dafür entwickelten und weltweit einmaligen Software sicherten die Ermittler in zwei Monaten über 800.000 Datensätze und mehr als 14 Gigabyte Log-Dateien.

So gelang es den Behörden insgesamt mehr als 3.500 Nutzer des Filesharingsystems „eDonkey“ zu identifizieren, die jeweils bis zu 8.000 Dateien über diese so genannte Tauschbörse angeboten hatten. Gegen alle Beschuldigten wurden Strafverfahren eingeleitet. Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Rasch hat für die betroffenen Musikfirmen bereits die erforderlichen Strafanträge gestellt. Alle Beschuldigten müssen nicht nur mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen, sondern auch mit zivilrechtlichen Schadensersatzforderungen der betroffenen Musiklabel. Es handelt sich um das größte Verfahren, das jemals in Deutschland gegen illegale Angebote in Internettauschbörsen durchgeführt wurde.

Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, dankte ausdrücklich allen an der Aktion Beteiligten: „Die IFPI bedankt sich im Namen der Musikindustrie für die hervorragende Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden und gratuliert allen Beteiligten zu dem großen Ermittlungserfolg. Dieser unterstreicht einmal mehr, dass Urheberrechtsverletzungen ernstzunehmende Delikte sind. Die wichtige Botschaft an alle Internetnutzer ist, dass niemand damit rechnen kann, unentdeckt zu bleiben, wenn er Straftaten im Internet begeht.“

Durch Filesharingsysteme wie eDonkey entstehen der Musikindustrie international jährlich Schäden in Milliardenhöhe. Allein in Deutschland wurden im Jahre 2005 mehr als 400 Millionen Musikdateien aus illegalen Quellen heruntergeladen. Auf das eDonkey-Netzwerk greifen unter anderem die Softwareprogramme „eDonkey2000“, „emule“, „shareaza“, „OverNet“ und „MLDonkey“ zu. „emule“ ist in Deutschland die am meisten genutzte Tauschbörsensoftware. Die einzelnen Teilnehmer laden nicht nur unautorisiert geschützte Inhalte von anderen Nutzern herunter, sondern bieten diese auch Dritten zum Download an.

Die deutsche Musikindustrie geht seit dem Frühjahr 2004 konsequent gegen illegale Musikangebote in Internettauschbörsen vor. Die Kanzlei Rasch führt seit Frühjahr 2004 im Namen der Musikindustrie mehr als 4.000 Verfahren gegen Tauschbörsenteilnehmer. Über 1.000 dieser Verfahren sind bereits abgeschlossen. Die Schadensersatzsummen betrugen im Einzelfall bis zu 15.000 Euro, im Durchschnitt aller Verfahren rund 3.000 Euro.

Doch nicht nur in Deutschland, sondern auch international erzielen die Ermittler mehr und mehr Erfolge gegen illegale Musicdownloads. So betont John Kennedy, Chairman und CEO der IFPI: „Ich bin froh, dass die deutschen Behörden die Bedeutung von Urheberrechtsverletzungen erkannt haben und konkrete Maßnahmen dagegen durchführen. Internetpiraterie hat die gesamte deutsche Musikszene schwer getroffen, was in den letzten fünf Jahren zu einem Umsatzverlust von etwa einem Drittel geführt hat. Die Opfer sind Investitionen in Musik und jeder, der von der Musikindustrie lebt.“

Kennedy erklärt weiter: „Niemand sollte von der Intensivierung unserer Kampagnen überrascht sein. Die Musikindustrie hat viele Aufklärungs- und Lehrkampagnen durchgeführt, die sich an Eltern, Schüler und Internetnutzer richteten. Die meisten Menschen wissen, dass das Tauschen von Musikdateien ohne Erlaubnis illegal ist – leider bedarf es erst Maßnahmen wie dieser, um eine tatsächliche Veränderung des Verhaltens zu erwirken. Heutzutage gibt es nur gute Gründe für Musikliebhaber, legal herunter zu laden. Den Verbrauchern steht eine riesengroße Auswahl an legalen Anbietern von Musik zum Download zur Verfügung. Es gibt absolut keine Entschuldigung für den Diebstahl von Musik.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft e.V. Hartmut Spiesecke, Leiter, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Oranienburger Str. 67-68, 10117 Berlin Telefon: (030) 590038-0, Telefax: (030) 590038-38

(sk)

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