Pressemitteilung | Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Grüne Gentechnik: Wahlfreiheit erhalten

(Hamburg) - Es gebe keine Veranlassung, die im geltenden Gentechnikgesetz festgeschriebenen Regelungen zum Umgang mit der Gentechnik im Agrar- und Lebensmittelsektor zu ändern. Das hat Franz-Josef Möllenberg, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), anlässlich der anstehenden Koalitionsverhandlungen von SPD und CDU/CSU u.a. zu den Themen Landwirtschaft und Verbraucherschutz nachdrücklich betont. „Die Interessen der Verbraucher und der Beschäftigten müssen Vorrang vor wirtschaftlichen Vorteilen haben.“

Möllenberg erinnerte an die skeptische Haltung der Verbraucher: 79 Prozent lehnen gentechnisch veränderte Lebensmittel ab. „Deshalb darf die Wahlfreiheit nicht angetastet werden. Den Verbrauchern muss auch weiterhin die Wahl gentechnikfreier Produkte möglich sein.“ Die im geltenden Gentechnikgesetz festgeschriebenen Regelungen zum Nebeneinander der verschiedenen Anbauweisen und zur Haftung seien von existenzieller Bedeutung für den Bestand der gentechnikfreien Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion.

Änderungen könnten kontraproduktiv wirken, befürchtet Möllenberg. Der Zwang zum Konsum gentechnisch modifizierter Produkte und ungenügende Ausweichmöglichkeiten auf nicht gentechnisch veränderte Produkte reduzierten die Akzeptanz der Verbraucher. „Ohne Akzeptanz aber wird die Grüne Gentechnik zum Marktrisiko und gefährdet Arbeitsplätze im Lebensmittelgewerbe.“ Hinzu komme das Rationalisierungspotenzial der Gentechnik und die dadurch geförderte Zentralisierung. Weitere negative Auswirkungen auf die Beschäftigung seien zu befürchten, so der NGG-Vorsitzende.

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Pressestelle Haubachstr. 76, 22765 Hamburg Telefon: (040) 38013-0, Telefax: (040) 3892637

(sk)

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