Pressemitteilung | Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

HRK warnt vor Zusatzlasten für die Hochschulen durch neues Zulassungsverfahren / Staatsvertrag steht morgen zur Abstimmung

(Bonn) - "Die Kosten für das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) dürfen nicht auf die Hochschulen abgewälzt werden. Die Länder stehen in der Verantwortung", so der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Prof. Dr. Horst Hippler, anlässlich der morgigen Sitzung der Kultusministerkonferenz. Dort steht die Änderung des Staatsvertrags für eine gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung auf der Tagesordnung.

Horst Hippler: "Das Dialogorientierte Serviceverfahren ist im Hinblick auf seine technische Umsetzung und Anbindung an die Hochschulen erheblich gereift. Die Anzahl der teilnehmenden Hochschulen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Politische und finanzielle Unsicherheiten lassen viele Hochschulen im Moment jedoch noch zögern, am DoSV teilzunehmen.

Die Länder haben den Hochschulen 2009 die Zusage gegeben, dass sie die Kosten des Verfahrens tragen werden. Auf diese Zusage haben wir uns verlassen. Die nun seit Jahren anhaltende Diskussion um die Übernahme der Kosten hat nicht zur Akzeptanz des Verfahrens beigetragen. Um nun nach vorne schauen zu können und die Beteiligung am DoSV weiter voranzubringen, ist ein positives Signal der Länder an die Hochschulen dringend notwendig.

Die nun anstehende Revision des Staatsvertrages sollte ein solches Signal senden, indem eine entsprechende Änderung der Kostenregelung im Staatsvertrag vorgenommen wird. Schließlich nehmen die Hochschulen mit der Hochschulzulassung eine staatliche Aufgabe wahr, die die Länder zu finanzieren haben."

Quelle und Kontaktadresse:
Hochschulrektorenkonferenz (HRK) Susanne Schilden, Pressesprecherin Ahrstr. 39, 53175 Bonn Telefon: (0228) 8870, Fax: (0228) 887110

(sy)

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