Pressemitteilung | DER MITTELSTANDSVERBUND - ZGV e.V.

Handel mit Strategien gegen Rabattjäger

(Berlin/Bonn) - "Wir setzen darauf, dass wir bis Anfang Oktober 2001, wenn Rabattgesetz und Zugabeverordnung voraussichtlich den Bundesrat passieren werden, noch viele Händler auf die Rabattjäger, die sogenannten Smart-Shopper, vorbereiten können", sagte Dr. Ludwig Veltmann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Gewerblicher Verbundgruppen e.V. (ZGV), am 13. Juni 2001 in Bonn. "Bisher haben wir uns um "Waffengleichheit" bemüht und branchenübergreifend bisher rund 200 Führungskräfte sowie Verkäuferinnen und Verkäufer aus dem mittelständischen Handel auf die Gruppe "feilschende Kunden" mit gezielten Trainings praxisnah auf die Smart-Shopper vorbereitet."

Auch Inhouse-Seminare für Händler, die sich nach den Öffnungszeiten im Handel richten, sind nach ZGV-Angaben sehr gefragt, da Sie über die Gesellschaft zur Kooperationsförderung im Handel mbH (GKH), einem Partnerunternehmen des ZGV, sehr preisgünstig angeboten werden. Die eintägigen Seminare werden in Hamburg, Berlin, Köln, Düsseldorf, Frankfurt, Stuttgart und München durchgeführt, solange Händler an diesen Seminaren Interesse zeigen.

"Die Verbraucher werden bereits in diesen Tagen durch einseitige Medienberichte anlässlich der Rabattgesetz-Diskussion mit praxisfremden Botschaften, etwa zu Händler-Margen, konfrontiert. Dies dürfte erneut den "Smart-Shopper" auf den Plan rufen, der mit einer "Hartleibigkeit" nach dem Motto S wie selbstbewusst, M wie markenorientiert, A wie aufgeklärt, R wie rabattfordernd und T wie taktlos, so manchen Verkäufer herausfordert.", so Dr. Veltmann weiter.

Die politische Diskussion führt der ZGV gemeinsam mit dem Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) sowie dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gegen eine ersatzlose Streichung und eine Verstärkung der Transparenz der Zugabeverordnung sowie faire Rahmenbedingungen gerade für den mittelständischen Handel.

Bereits im Dezember 2000 hatten die drei Spitzenverbände im Rahmen einer Pressekonferenz vorgeschlagen, folgende gesetzliche Regelungen zu treffen:

1. Zugaben sind nur zulässig, wenn sie lediglich ein "Mehr" an Hauptleistung zum Gegenstand haben, zum Beispiel "vier zum Preis von drei". Oder sie müssen mit dem gekauften Artikel in einem sachlichen oder handelsüblichen Zusammenhang stehen, wie etwa Zubehör.

2. Jeder, der mit Rabatten oder Zugaben wirbt, muss deren Art, Ausmaß und Wert sowie die Voraussetzung für ihre Gewährung für den Verbraucher deutlich erkennbar machen.

3. In Hinsicht auf Kundenbindungssysteme muss gelten, dass für das Erreichen bestimmter Umsätze oder einer bestimmten Zahl von Geschäftsabschlüssen keine Vergünstigung von erheblichem Wert angeboten werden darf.

Bereits heute zeichnet sich ab, dass Großunternehmen nach einer Liberalisierung des Rabattgesetzes und der Zugabe-Verordnung die bereits jetzt im Markt befindlichen Kundenbindungssysteme massiv ausbauen werden. Bekannte Rabattsysteme ermöglichen in Zukunft nicht nur individuelle, sondern gruppenbezogen für die Karteninhaber besondere Rabatte und Zugaben-Preisnachlässe. "Kunden, die viel fordern und wenig zahlen, eröffnen dem Mittelstand alles andere als eine glanzvolle Perspektive!", so Dr. Veltmann.

Der Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V. (ZGV) ist ein Wirtschafts-, Handels- und Arbeitgeberverband, der rund 400 Kooperationen mit 180.000 Mitgliedsunternehmen aus über 30 Branchen repräsentiert. Der ZGV hat als Unternehmensverband den Auftrag, die ihm angeschlossenen Kooperationen zu fördern und bei der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für die Verbundgruppen mitzuwirken. Das Ziel: Strukturbedingte Nachteile der Klein- und Mittelbetriebe gegenüber den Großbetriebsformen auszugleichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband Gewerblicher Verbundgruppen e.V. (ZGV) Vorgebirgsstr. 43 53119 Bonn Telefon: 0228/985840 Telefax: 0228/9858410

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