Pressemitteilung | Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.

Handwerkstag lehnt Mitarbeit im Weiterbildungspakt des Landes ab

(Stuttgart) - Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) wird sich am geplanten Weiterbildungspakt der Landesregierung nicht beteiligen. Mit dem Bildungszeitgesetz, das morgen (1. Juli) in Baden-Württemberg in Kraft tritt und das von der Wirtschaft vehement abgelehnt wurde, habe die Politik einseitig das weitere Verfahren festgelegt.

Der Bildungsbericht 2015 weise eine Steigerung der Weiterbildungsquoten im Land über alle Bevölkerungsgruppen hinweg auf. Vor diesem Hintergrund sei beim besten Willen nicht nachvollziehbar, welchen Sinn das neue Gesetz mache, sagte Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle. Natürlich könne man stets argumentieren, dass die Weiterbildungsbeteiligung von geringqualifizierten oder älteren Beschäftigten zu niedrig ausfalle. Gerade deren Beteiligung lasse sich aber nicht durch ein Gesetz steigern, sondern einzig durch Anreize für Beschäftigte und Betriebe. Im Handwerk sei Weiterbildung ohnehin eine Selbstverständlichkeit. Die Betriebe müssten vielfältigste Kundenwünsche fachgerecht erfüllen und auf dem Markt wettbewerbsfähig bleiben. Da liege es im Interesse jedes einzelnen Unternehmens, die Mitarbeiter beruflich auf dem neuesten Stand zu halten.

Der Handwerkstag kritisierte zudem weiterhin die bürokratischen Kleinbetriebsregelungen, bestehende Unklarheiten in der Anrechnung bestehender Weiterbildungsregelungen sowie die Freistellung für politische Weiterbildung und für Weiterbildung für ein Ehrenamt. Prinzipiell sei dies Privatsache: "Solche Weiterbildungen sind lobenswert, gehören aber in die Freizeit." Ob der gewählte Weg Erfolg versprechend sei, dürfe getrost bezweifelt werden, meinte Möhrle. Die neue Landesregierung müsse dieses Gesetz sofort auf den Prüfstand stellen.

Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT) Pressestelle Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart Telefon: (0711) 263709-0, Fax: (0711) 263709-100

(rf)

NEWS TEILEN: