Pressemitteilung | Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV-RLP)

Hartelt: Koalitionsausschuss muss Rahmenbedingungen des Mindestlohns anpassen!

(Mainz) - Am Sonntag, den 26. April 2015 tagt in Berlin der Koalitionsausschuss zum Thema Mindestlohn. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd e.V. (BWV), Eberhard Hartelt, fordert die Teilnehmer auf, den Koalitionsvertrag umzusetzen und die massiven Probleme des Mindestlohns bei der Saisonarbeit endlich zu berücksichtigen. Die Spitzen von CDU/CSU und SPD seien in der Pflicht die immer wieder geäußerten Forderungen aus der Landwirtschaft ernst zu nehmen und den Mindestlohn entsprechend anzupassen. Nur so könne es eine Zukunft für den Sonderkulturstandort Deutschland geben.

Hauptsächlich seien die derzeitigen Rahmenbedingungen des Mindestlohnes eine Gefahr für die landwirtschaftlichen Betriebe. Die ausufernden Dokumentationspflichten für alle Arbeitnehmer seien unzumutbar und bedeuteten einen nicht zu leistenden Aufwand. Der BWV-Präsident fordert deshalb die Dokumentationspflichten für mitarbeitende Familienarbeitskräfte zu streichen und für Saisonarbeitskräfte deutlich zu reduzieren. Er äußert ebenfalls Unverständnis für die geänderten Auszahlungsmodalitäten bei Saisonarbeitskräften, die ihren Lohn nun am Ende des Folgemonats erhalten müssen. Die bisherige, von den Saisonarbeitskräften selbst geforderte Auszahlung des Lohnes erst am Ende des Beschäftigungszeitraumes, müsse beibehalten werden.

Der BWV-Präsident mahnt an, dass zukünftige Kontrollen durch den Zoll moderat ablaufen müssten und auch bei der Anzahl sollte die Verhältnismäßigkeit bewahrt werden. Landwirte dürften nicht unter Generalverdacht gestellt und schon im Vorfeld wie Täter behandelt werden. Eine solche Vorgehensweise wäre Ausdruck eines ungerechtfertigten Grundmisstrauens gegenüber der Branche.

Darüber hinaus sei die Flexibilisierung der Arbeitszeit unumgänglich, um den Bedingungen der landwirtschaftlichen Produktion, gerade während der Ernte, gerecht zu werden, so Hartelt. Ein kontinuierlich über das Jahr verteiltes Arbeitsaufkommen in der Landwirtschaft sei realitätsfern. Der Abhängigkeit vom Wetter und dem Arbeiten mit verderblicher Ware müsse auch mit flexiblen Einsatzmöglichkeiten von Saisonarbeitskräften Rechnung getragen werden.

Eine Absage erteilt Hartelt der sogenannten Auftraggeberhaftung, wonach ein Landwirt für die Einhaltung des Mindestlohns bei seinem Lohnunternehmer verantwortlich ist. Diese Garantiehaftung sei völlig überzogen und praxisfremd.

Allen Akteuren auf der politischen Bühne seien, laut Hartelt, die gravierenden Auswirkungen des Mindestlohnes für die Landwirtschaft bekannt. Die Produktionskosten steigen, die Erzeugerkosten aber nicht in gleichem Maße. Die Folgen sind der Verlust von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum, Einstellung bzw. Abwanderung des Anbaus von Sonderkulturen, bis hin zu kompletten Betriebsaufgaben. In den letzten Wochen hat der BWV-Präsident viele, intensive Gespräche mit der Politik geführt. Die Notwendigkeit für Anpassungen wurde daraufhin erkannt und es habe Zusagen für Änderungen gegeben. Nun müsse Wort gehalten werden im Sinne einer vielfältigen und zukunftsfähigen Landwirtschaft in Deutschland.

Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V. Pressestelle Weberstr. 9, 55130 Mainz Telefon: (06131) 62050, Fax: (06131) 620550

(sy)

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