Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Herstellerverantwortung bei Rücknahme von Computer- und Elektroschrott umfassend regeln

(Berlin) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) kritisiert, dass das Europäische Parlament in seiner abschließenden Beratung über die Elektro- und Elektronik-Altgeräte-Richtlinie nicht die Chance ergriffen hat, die Herstellerverantwortung und das Verursacherprinzip vollständig umzusetzen.

"Die nach der Richtlinie vorgesehene kostenlose Rücknahme von Elektroschrott, also z.B. von ausgedienten Computern oder Fernsehgeräten, durch die Hersteller dieser Geräte ist ein Etikettenschwindel", sagte der Hauptgeschäftsführer des DStGB, Dr. Gerd Landsberg, am 11. April in Berlin. Auch in Zukunft würden die Kommunen gezwungen sein, die erheblichen Kosten der Einsammlung und Übergabe der Geräte an die Hersteller zu tragen. Zwar werde in der neuen Elektro- und Elektronikschrott-Richtlinie formuliert, dass die Hersteller ab einem bestimmten Übergabepunkt die Kosten der Abholung, der Verwertung und der Beseitigung der Geräte zu tragen haben. Darüber hinaus sei es jedoch Sache der Mitgliedstaaten zu regeln, wer den anderen Teil der Entsorgungskosten trägt. Dies werde in Deutschland dazu führen, dass die Hersteller von diesen Kosten freigestellt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der Elektroindustrie im europäischen Wirtschaftsraum nicht zu gefährden.

Nach Schätzung des DStGB wird das Einsammeln der Altgeräte zu Mehrkosten für die Städte und Gemeinden von rd. 300 Mio. € jährlich führen. Diese werden entsprechend dem Abgabenrecht auf die Gebühren umgelegt werden müssen. Der DStGB erwartet eine Gebührenerhöhung von rd. 4 € pro EW/J.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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