Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD: Berlin muss seine landeseigenen Wohnungen verkaufen / Normenkontrollklage in Karlsruhe gescheitert: Auf die Privatisierungserlöse kann die Hauptstadt nicht verzichten

(Berlin) – Vor dem Hintergrund der gescheiterten Klage des Landes Berlin vor dem Bundesverfassungsgericht fordert der Immobilienverband Deutschland (IVD) den Berliner Senat auf, den landeseigenen Wohnungsbestand möglichst umgehend zu privatisieren. „Es besteht weder aus finanz- noch ordnungspolitischer Sicht irgendeine Notwendigkeit, dass die öffentliche Hand sechs Wohnungsgesellschaften mit rund 270.000 Wohnungen betreibt“, sagt IVD-Vizepräsident Jürgen Michael Schick.

Die bisherigen Beschlüsse der Koalitionsparteien SPD und PDS können nach dem Karlsruher Richterspruch keinen Bestand mehr haben und müssen revidiert werden. „Die Einnahmen aus der Privatisierung sind angesichts der nicht erfolgenden Sanierungshilfen des Bundes jetzt zwingend notwendig“, erklärt Schick unter Verweis auf das kürzlich aus dem Berliner Finanzsenat bekannt gewordene Papier, nach dem mit Erlösen in Höhe von über vier Milliarden Euro gerechnet werden könnte, wenn alle Wohnungsgesellschaften verkauft würden.

Für die Mieter ist die Privatisierung von öffentlichen Wohnungsgesellschaften unproblematisch. Der Anteil der sechs Wohnungsgesellschaften am gesamten Berliner Wohnungsbestand beträgt 14,7 Prozent. Viele andere deutsche Städte haben einen Anteil kommunaler Wohnungen von 0 bis etwa 5,0 Prozent. „Ein Verkauf der landeseigenen Gesellschaften würde so gut wie keinen Einfluss auf den Gesamtmarkt haben“, betont Schick. Vielmehr gilt es, den derzeitigen „Verkäufermarkt“ auszunutzen. Zahlreiche Investoren haben großes Interesse an Wohnungsbeständen in der Hauptstadt. „Wer diesen idealen Zeitpunkt verschläft, muss sich für einen späteren Minderertrag politisch verantworten“, erklärt Schick.

Der IVD weist in diesem Zusammenhang die häufig von Mieterschutzorganisationen angeführte Argumentation zurück, Mieterinteressen könnten durch die Privatisierung eingeschränkt werden. „Das Gegenteil ist der Fall“, so Schick. „Über die bereits sehr weit gefassten gesetzlichen Mieterrechte hinaus wird bei Privatisierungen kommunaler Wohnungsgesellschaften in der Regel eine Sozial-Charta vereinbart, die die Mieter vor Mieterhöhungen, Luxussanierungen oder Kündigungen zusätzlich schützt.“ Mieterhöhungen sind in Berlin ohnehin kaum durchsetzbar. „Wer Mieterhöhungen ankündigt, muss aufgrund des sehr entspannten Wohnungsmarktes damit rechnen, dass die Mieter dies mit dem Möbelwagen quittieren“, unterstreicht Schick.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland Bundesverband e.V. (IVD) Jürgen Michael Schick, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(sk)

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