Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD empfiehlt die Kontrolle der Nachrüstpflichten durch den Fachmann / Wertermittlungsausschuss IVD Berlin-Brandenburg zur EnEV: Aufwendige Energiesparmaßnahmen müssen nicht ausgeführt werden

(Berlin) – Die Energieeinsparverordnung (EnEV), in der geltenden Fassung sieht auch ohne die Einführung des Energieausweises Nachrüstpflichten für technische und bauliche Anlagen vor. „Diese Pflichten kommen in der aktuellen Diskussion um die Einführung des Energieausweises zu kurz“, erklärt Andreas Habath, Immobilienwirt und Gutachter für Grundstücksbewertung und stellvertretender Koordinator im Wertermittlungsausschuss des IVD Berlin-Brandenburg.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern müssen nur bei einem Eigentumswechsel die EnEV-Regelungen eingehalten werden. Bei Einhaltung der Abgasverlustgrenze läuft die Frist erst ab dem 31.12.2008 und beträgt zwei Jahre. Die in der Checkliste zur EnEV aufgeführten Termine beziehen sich auf die sonstigen Gebäude mit normaler (> 19 Grad) und niedriger Innentemperatur (12 -18 Grad). Die Nachrüstpflicht von Wärmedämmmaßnahmen an der Fassade und der Einbau von isolierverglasten Fenstern sind nur bei Modernisierung der entsprechenden Bauteile vorgeschrieben. „Ein beliebtes Missverständnis ist auch die Frage nach der Dämmung der Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in Räumen mit normaler Innentemperatur“, so Habath. In beheizten Räumen ist eine Dämmung nicht vorgeschrieben. Ein Beispiel ist hier der Hobbyraum im Keller, der als Büro genutzt wird.

„Energiesparmaßnahmen, die einen unverhältnismäßig hohen Aufwand bedeuten würden, brauchen nicht ausgeführt werden“, so der Experte. Vorhandene Dämmungen, auch wenn sie veraltet sind, reichen aus, um den Anforderungen der EnEV zu entsprechen. Daher ist jeder Einzelfall zu prüfen, ob eine Nachrüstpflicht besteht.

Alle Bauteile müssen kritisch hinterfragt werden / Fördermöglichkeiten für Instandsetzungskosten

Das Abschneiden eines Gebäudes beim Energieausweis wird sich auf den Kaufpreis auswirken, was bereits jetzt spürbar ist. Zudem hat das ökologische Bewusstsein der Bürger in den letzten Jahren zugenommen. Ganz zu schweigen von immer weiter steigenden Energiepreisen. Ein weiteres Argument für die Nachrüstpflicht sind Fördermöglichkeiten, wie zum Beispiel das „CO2 Programm“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Durch die Aufnahme zinsgünstiger KfW-Darlehen werden die Modernisierungs-/Instandsetzungskosten teilweise gedämpft bzw. refinanziert.

Gefördert werden hier Wohnimmobilien, die bis zum 31.12.1983 hergestellt wurden. Insbesondere beim Verkauf von Bestandsimmobilien ist die Aufmerksamkeit auf das CO2-Gebäudesanierungsprogamm zu lenken. Nach dem Wegfall der Eigenheimzulage ist dies die einzig verbliebene Subventionsmöglichkeit für eigengenutzte Immobilien. Die Förderung ist umso höher, je größer der Umfang der Modernisierung ist. Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden wie z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen oder -genossenschaften, Gemeinden oder Kreise.

Sanktionen bei Nichterfüllung der Instandsetzungskosten

Die Nichterfüllung des § 18 EnEV stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro bestraft werden kann. „Ausnahmen lassen die zuständigen Behörden nur dann zu, wenn bei Baudenkmälern oder bei sonstiger erhaltenswerter Bausubstanz die Erfüllung der Verordnung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen und andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden“, erklärt Andreas Habath.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland Bundesverband e.V. (IVD) Jürgen Michael Schick, Pressesprecher, Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(sk)

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