Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

IVD rät: Die Wohnung vor Sommerhitze schützen / Ob Sonnenschirm, Markise oder Rollladen – am besten kommt die Sonne gar nicht erst bis zum Fenster

(Berlin) - Eine überhitzte Wohnung, in der man es tagsüber nicht aushält und nachts kein Auge zu tut – Alltag im Hochsommer für viele Mieter von Wohnungen oberer Stockwerke und Dachgeschossen. Die Wohnung durch Vorhänge oder Rollos von innen abzudunkeln reicht oft nicht aus. „Am besten dringt die Sonne erst gar nicht bis zum Fenster vor“, sagt Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Immobilienverbands Deutschland (IVD).

Vor Markisenanbau Zustimmung des Vermieters einholen
Der einfachste Schutz vor sommerlicher Hitze ist für Balkon- oder Terrassenbesitzer der Sonnenschirm, doch das genügt oft nicht. Mehr Kühle versprechen Markisen. Mieter sollten vor dem Anbau allerdings ihren Vermieter fragen. „Soll eine größere Markise installiert werden, wird die Zustimmung des Vermieters benötigt, da hier in der Regel ein Eingriff in die Bausubstanz notwendig ist“, sagt der Rechtsanwalt und Immobilienexperte Ulrich Joerss von der Kanzlei JOERSS-Rechtsanwälte in Berlin. Nicht erlaubt ist allerdings das Anbringen eines Vorhangs oder einer Markise, die den Balkon nach außen völlig abschließen, weil hierdurch der optische Gesamteindruck verändert wird (Amtsgericht Münster, Az. 48 C 2357/01 und Bayerisches Oberstes Landesgericht, Az. 2 Z BR 127/01). Bei einer solchen Maßnahme ist die Genehmigung des Vermieters und, wenn es sich um eine Wohnungseigentumsanlage handelt, außerdem die Genehmigung der Gemeinschaft erforderlich. Vorsicht ist geboten bei Unwetter: „Hat man die Markise trotz Sturmwarnung nicht eingezogen und sie wird beschädigt, ist die Hausratversicherung nicht zur Erstattung verpflichtet“, warnt Joerss.

Schutz bieten auch Rollläden und Sonnensegel
Gut gekühlt werden kann die gesamte Wohnung durch vor den Fenstern angebrachte Rollläden. „Aber wie bei Markisen gilt auch bei diesen meist kostspieligen Einbauten: Erst den Vermieter fragen, denn es handelt sich um Eingriffe in die Bausubstanz“, sagt Schick. Noch nicht völlig geklärt ist die Rechtslage bei sogenannten Sonnensegeln, das heißt aufgespannten Planen aus Kunststoff oder Baumwolle. Nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln darf der Mieter zwar einen unauffälligen Sichtschutz anbringen (AG Köln WM 99, 331). „Ein neongelbes Sonnensegel, das den Balkon oder die Terrasse großflächig abdeckt, kann jedoch schnell als Provokation aufgefasst werden“, meint Schick. „Mieter sind auch hier gut beraten, sich möglichst rücksichtsvoll gegenüber ihren Nachbarn zu verhalten.“ Wenn das Sonnensegel mit handelsüblichen Dübeln angebracht wird, sollte das in der Regel keinen Streit mit dem Vermieter hervorrufen: Bohrungen sind nach einem Urteil des LG Nürnberg-Fürth (7 S 6265/89) auf dem Balkon genauso zulässig wie Bohr- und Dübellöcher in der Wohnung selbst. Abgewogen werden muss hierbei das Interesse des Mieters am Sonnenschutz und das Interesse des Vermieters sowie der Nachbarn an der optischen Außengestaltung.

Zu heiße Wohnung kann Grund für Mietminderung sein
Eine unerträglich heiße Wohnung berechtigt in manchen Fällen zur Mietminderung. So konnten Mieter einer Neubauwohnung nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg (Az. 46 C 108/04) die Miete um 20 Prozent kürzen, da in ihrer Wohnung nachts auch nach mehrstündigem Lüften noch eine Temperatur von über 25 Grad herrschte. Der Vermieter sei zur Nachbesserung des Wärmeschutzes verpflichtet, wenn die geltenden Normen zum Wärmeschutz zur Zeit der Errichtung des Hauses beziehungsweise aus dem Jahr der Sanierung nicht eingehalten wurden.

Auch Gewerbemieter können sich bei sommerlicher Hitze unter Umständen an ihren Vermieter wenden: Das Landgericht Bielefeld urteilte, dass die Temperaturen in Büroräumen 6 Grad Celsius unter der Außentemperatur liegen müssen und der Vermieter verpflichtet ist, Abhilfe zu schaffen, wenn bei einer Außentemperatur von 32 Grad eine Innentemperatur von mehr als 26 Grad herrscht (Az.: 3 O 411/01).

Morgens und abends durchlüften, tagsüber Fenster zu
Egal ob Sonnenschutz durch Rollladen, Sonnensegel oder Jalousie: Lüften sollte man am besten morgens. Spätestens um elf Uhr alle Fenster schließen und tagsüber nicht öffnen – sonst dringt die Außenwärme in die Räume. Abends können die abgesunkenen Außentemperaturen dann wieder genutzt werden, um die Räume zu kühlen.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(sh)

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