Pressemitteilung | Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V.

Immobilienverwalter werden steuerlich diskriminiert / Immobilienverwalter bei haushaltsnahen Dienstleistungen ausgeschlossen / IVD fordert Gleichbehandlung

(Berlin) - Immobilienverwalter werden gegenüber Handwerkern steuerlich diskriminiert. Das ist ein Ergebnis des Anwendungsschreibens des Bundesfinanzministeriums zum Thema haushaltsnahe Dienstleistungen vom 26. Oktober 2007. Über diese Regelung können Eigentümer und Mieter Steuervorteile in Anspruch nehmen, wenn sie selbst Arbeit- oder Auftraggeber einer haushaltsnahen Dienstleistung sind. Verwaltergebühren sind aber im Gegensatz etwa zu den Kosten aus der Heizungswartung nicht abzugsfähig. „Der Ausschluss der Immobilienverwalter bei haushaltsnahen Dienstleistungen geht völlig an der Realität vorbei. Wie Handwerker erbringen Immobilienverwalter durch die Sicherstellung der Versorgung, die Abrechnung der Wohngelder und die Zuarbeit zur technischen Instandhaltung faktisch haushaltsnahe Dienstleistungen“, erklärt Rechtsanwalt Ulrich Löhlein vom Servicecenter Immobilienverwaltung des IVD.

Anwendung des § 35 a EStG wechselhaft

Der Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen wird gesetzlich durch § 35 a EStG geregelt. Der Zweck ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung von Schwarzarbeit. In den Jahren 2004 und 2006 hat das Bundesfinanzministerium bereits zwei Schreiben herausgegeben, die die Anwendung des § 35 a EStG umgeworfen haben. „Das Problem ist, dass der Begriff des haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisses bis heute nicht gesetzlich definiert ist, so dass der Finanzverwaltung große Interpretationsfreiräume zugestanden werden, die der wirtschaftlichen Vernunft völlig widersprechen“, so Löhlein

Keine Steuervorteile für Verwalterleistungen

Ausgenommen werden nun Verwalterleistungen, die laut Bundesfinanzministerium in die Kategorie der so genannten Prüfingenieurs- und Sachverständigenleistungen fallen. Allerdings ist die Fremdverwaltung von Immobilien weder durch Prüfvorschriften zwingend vorgegeben, noch handelt es sich um eine einmalige Sachverständigentätigkeit mit dem Ergebnis eines Gutachtens. Vielmehr handelt es sich von Seiten der Finanzverwaltung um eine schlichte Verkennung der Lebenswirklichkeit in der Immobilienbranche.

Forderung des IVD

Mit rund 200.000 fest angestellten Mitarbeitern in über 25.000 Firmen ist die Fremdverwaltung von Immobilien ein wichtiger Arbeitgeber in Deutschland. Die mittelständisch geprägten Unternehmen sichern aber nicht nur Arbeitsplätze, sondern stabilisieren auch die Wohnkosten von Millionen Haushalten und den nachhaltigen Wert von deren Wohnungen. Die Verwalter stellen also eine wichtige Säule der Immobilienwirtschaft dar, deren steuerliche Diskriminierung gegenüber Handwerkern weder verständlich noch hinnehmbar ist. Der IVD fordert daher die längst überfällige Gleichbehandlung bei haushaltsnahen Dienstleistungen. „Sollte das Bundesfinanzministerium sich in dieser Frage auch weiterhin uneinsichtig zeigen, wird der IVD rechtliche Schritte prüfen“, kündigt Löhlein an.

Quelle und Kontaktadresse:
Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. Jürgen Michael Schick, Bundespressesprecher / Vizepräsident, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 275726-0, Telefax: (030) 275726-49

(el)

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