Pressemitteilung | Fachverband Glücksspielsucht e.V. (fags)

Innenminister schützen Glücksspielsüchtige

(Herford) - Der Fachverband Glücksspielsucht e.V., dem Wissenschaftler, Ärzte, Juristen, Suchttherapeuten und als juristische Mitglieder auch Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen und Rehabilitationskliniken angehören, begrüßt den Beschluss der Innenministerkonferenz aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes die Einführung von Ausweiskontrollen im Automatenspiel der Spielbanken einzuführen. Früher galt das "Kleine Spiel" (Automaten) eher als kleines Anhängsel des "Großen Spiels" (Roulette, Black Jack etc.), das das Kerngeschäft ausmachte. In den letzten Jahren hat das Automatenspiel der Spielbanken jedoch zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mit dem sogenannten "Großen Spiel" werden nur noch 20 - 30% der Erträge erwirtschaftet. Die Innenministerkonferenz hat nun dafür gesorgt, dass in beiden Bereichen die Vorschriften für die Zugangskontrollen angeglichen werden.

Bisher war es so, dass nur im "Großen Spiel" eine Ausweiskontrolle und ein Abgleich mit der bundesweit geführten Sperrdatei erfolgte. Gesperrte Spieler (zumeist süchtige Glücksspieler) wurden in den Automatensälen erst entdeckt, wenn sie größere Summen gewonnen hatten. Dann wurde eine Ausweiskontrolle vorgenommen und die Gewinnauszahlung verweigert. Diese Praxis wurde in der Vergangenheit von Gerichten gerügt. Es hat mehrere Zivilprozesse gegeben, in denen gesperrte glücksspielsüchtige Automatencasinospieler einen Teil ihrer verlorenen Einsätze mit Erfolg eingeklagt haben.

Die Innenminister haben nun eine wichtige Lücke im Spielerschutz geschlossen und gleichzeitig an die für die gewerblichen Spielhallen zuständigen Wirtschaftsminister appelliert, bei der aktuell diskutierten Novellierung der Spielverordnung vorrangig an den Spieler- und Jugenschutz zu denken. Letzteres wird vom Fachverband Glücksspielsucht e.V. ausdrücklich unterstützt. Wir gehen mit unserer Forderung allerdings noch einen Schritt weiter und fordern, dass die gewerblichen Spielautomaten rechtlich nicht mehr als Unterhaltungsautomaten, sondern als Glücksspiele eingeordnet werden. Dies würde u.a. dazu führen, dass sie anders besteuert würden und nicht mehr ohne staatliche Konzession aufgestellt werden dürften. Auf Wunsch der Automatenindustrie wird derzeit an der Novellierung der Spielverordnung gearbeitet. Die Branche wünscht sich schnellere Spiele (3 statt bisher 12 Sekunden) und höhere Verlustmöglichkeiten für die Spieler (105 statt 58 Euro je Stunde).

Der Fachverband Glücksspielsucht e.V. appelliert an die politisch Verantwortlichen diesem Drängen nicht nachzugeben, sondern vielmehr über die Installierung von Spielerschutzmaßnahmen (Ausweiskontrolle auch in Spielhallen), eine höhere Besteuerung sowie eine andere rechtliche Einordnung (Glücksspiel statt Unterhaltung) nachzudenken. Es muss der Tatsache Rechnung getragen werden, dass rund 80% der glücksspielsüchtigen Klienten in den Suchtberatungsstellen und Suchtfachkliniken Kunden von Spielhallen sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Glücksspielsucht e.V. Auf der Freiheit 25, 32052 Herford Telefon: 05221/599850, Telefax: 05221/599875

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