Pressemitteilung | Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE)

Interbankenentgelte: Kartellamt verpasst Chance

(Berlin) - Das Bundeskartellamt hat das vom Handelsverband Deutschland (HDE) beantragte Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der nationalen Gebührenpolitik von MasterCard und Visa eingestellt. Der HDE hatte mit Unterstützung des Bundesverbands des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) und des Hotelverbands Deutschland (IHA) Ende 2005 die Einleitung eines Verfahrens beantragt.

"Das Bundeskartellamt verpasst mit der Einstellung des Verfahrens die Chance zu klären, ob Interbankenentgelte gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen", so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Interbankenentgelte sind Gebühren, die die Händler bei jeder Kartenzahlung einer ihrer Kunden an die kartenausgebende Bank bezahlen müssen.

Als Grund für die Entscheidung des Amtes wurde die neue EUVerordnung Nr. 2015/751 zur Regulierung von Interbankenentgelten angegeben. Demnach werden die Entgelte bei Verbraucherkreditkarten ab 9. Dezember grundsätzlich auf maximal 0,3 Prozent des Kartenumsatzes begrenzt. "Wir bewerten diese EU-Verordnung zur Deckelung von Interbankenentgelten positiv. Dennoch kann das kein Ersatz für eine grundsätzliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Gebühren ersetzen", so Genth weiter. Eine solche Entscheidung wäre auch wichtig, um Schadensersatzansprüche für die vielen Jahre durchzusetzen, in denen der Handel in der Vergangenheit viel zu hohe Gebühren zur Kartennutzung gezahlt habe. Der HDE sieht jetzt die Bundesregierung gefordert, die Optionen der Verordnung vollständig auszunutzen und eine weitere Absenkung der Gebühren durchzusetzen.

Quelle und Kontaktadresse:
Handelsverband Deutschland e.V. - Der Einzelhandel (HDE) Kai Falk, Geschäftsführer, Kommunikation Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 72 62 50-0, Fax: (030) 72 62 50-99

(cl)

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