Pressemitteilung | Steuerberaterverband Thüringen e.V.

Jeden Tag eine gute Tat. Heute: Spenden für Flüchtlinge

(Erfurt) - Viele Flüchtlinge hoffen derzeit in Deutschland auf eine bessere Zukunft. Gemeinnützige Organisationen helfen zahlreich dabei, eine lebenswichtige Grundversorgung zu leisten.

Ein einfacher Weg, diese wertvolle Arbeit zu unterstützen, stellt eine Geldspende dar. Damit ist nicht nur den Flüchtlingen geholfen, sondern gleichzeitig wirkt sich diese Wohltat auch vorteilhaft auf die eigene Steuererklärung aus. So sind Zuwendungen in Höhe bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig.
Darüber hinausgehende Beträge können in den Folgejahren steuersparend berücksichtigt werden.

Der Steuerberaterverband Thüringen empfiehlt in diesem Zusammenhang insbesondere auf eine korrekte Zuwendungsbestätigung zu achten, um den Spendenabzug nicht zu gefährden.

Das Finanzamt verlangt grundsätzlich eine ordnungsgemäße Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster. In bestimmten Fällen greifen jedoch Vereinfachungsregelungen.
Eine Vereinfachung gilt beispielsweise bei Spendenbeträgen bis zu einem Betrag von 200 Euro an gemeinnützige Organisationen. Hier genügt ein Zahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung der Bank.
Aus diesem Beleg müssen Name und Kontonummer des Spenders sowie des Empfängers, der überwiesene Betrag, der Buchungstag und die tatsächliche Durchführung der Zahlung hervorgehen.
Weiterhin notwendig ist ein vereinfachter Beleg der gemeinnützigen Organisation, der Auskunft darüber gibt, welcher steuerbegünstigte Zweck mit der Spende verfolgt wird. Zudem müssen Angaben
zur Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer enthalten sein. Letztlich muss kenntlich gemacht sein, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt.
Jedoch ist dieser Beleg an keine besonderen Formvorschriften gebunden.

Sollten Sie sich hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung Ihrer Spende noch unsicher sein, wenden Sie sich an einen Experten und nutzen Sie hierfür gern den Steuerberater-Suchservice des
Deutschen Steuerberaterverbandes unter www.dstv.de/steuerberater-suchen.

Quelle und Kontaktadresse:
Steuerberaterverband Thüringen e.V. Martin Wiederhold, Geschäftsführer Kartäuserstr. 27a, 99084 Erfurt Telefon: (0361) 558330, Fax: (0361) 5583320

(cl)

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