Pressemitteilung | Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV)

KBV appelliert an Verantwortung der Politiker: „Politik lässt Selbstverwaltung handwerkliche Fehler im Gesetz reparieren“

(Berlin) - „Die Politik kneift vor ihrer Verantwortung“, stellte Dr. Manfred Richter-Reichhelm, Erster Vorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) fest. Im Namen des KBV-Vorstands erklärte er: „Bundesregierung und Opposition haben bei der Verabschiedung der Gesundheitsreform sehr wohl gewusst, dass die Veränderungen für viele Patienten soziale Härten mit sich bringt. Sie dürfen jetzt nicht angesichts starker Kritik einfach abtauchen. Ärzte und Krankenkassen sind für diese Reform nicht verantwortlich.“

Außerdem weise das Gesetz handwerkliche Fehler auf. „Wir wehren uns gegen die offenkundige Strategie einiger Politiker, den schwarzen Peter nun der Selbstverwaltung zuzuschieben. So ist es nur dem schnellen Handeln von Ärzten und Krankenkassen zu verdanken, dass es überhaupt Ausführungsbestimmungen zur Praxisgebühr gibt“, betonte Richter-Reichhelm. Das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) sei erst Mitte November im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. „Von drei Monaten, die die Selbstverwaltung angeblich Zeit gehabt habe, wie einige Politiker behaupten, kann also überhaupt nicht die Rede sein. Richtig sind vielmehr gerade einmal vier Wochen.“

Die gemeinsame Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen habe auf Grundlage der politischen Vorgaben noch im Dezember des vergangenen Jahres Beschlussvorlagen für die Chronikerdefinition (schwerwiegende chronische Erkrankungen) sowie für die Fahrtkosten-Richtlinien erarbeitet und vorgelegt. Das Bundesgesundheitsministerium wollte aber Änderungen. Deshalb ist nun eine Überarbeitung erforderlich.

Für zusätzliche Verwirrung bei Ärzten und Patienten sorgten zudem falsche Aussagen aus dem Gesundheitsministerium. „Dazu gehören Erklärungen, die Praxisgebühr müsse im Notfall nur einmal pro Quartal gezahlt werden. Das ist falsch. Hier fragt man sich, ob das Ministerium sein eigenes Gesetz gut genug kennt“, so der Kassenarztchef.

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