Pressemitteilung | Bund der Versicherten e.V. (BdV)

Kapitallebenversicherung taugt weder zur Vermögensbildung noch zur Altersvorsorge / „Endlich müssen Versicherer Farbe bekennen“

(Henstedt-Ulzburg ) - „Schließen Sie keine Kapitallebensversicherung ab“, appelliert die Geschäftsführerin des Bundes der Versicherten, Lilo Blunck, nachdrücklich an die Verbraucher: „Sie ist weder für die Altersvorsorge tauglich, noch für die Vermögensbildung sinnvoll.“ Wer dennoch daran denke, eine solche Versicherung abzuschließen, solle sich wenigstens schriftlich zusichern lassen, dass die Versicherungsgesellschaft die ab dem 1.1.2008 geltenden Bestimmungen als Grundlage für diesen Vertrag akzeptiert. Denn ab diesem Termin wird alles anders.

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Juli 2005 den Umgang der Versicherungsgesellschaften mit Kundengeldern aus Kapitallebensversicherungen als verfassungswidrig erklärt. Jetzt muss der Gesetzgeber bis Ende 2007 Grundlagen schaffen, die die Gesellschaften zwingen, ihren Kunden künftig überprüfbare Angaben zur Überschussbeteiligung zu machen. Zudem hält ihn das Karlsruher Urteil an, sofort für eine stärkere Beteiligung an den stillen Reserven bei Bestandsübertragung der Gesellschaften durch Gerichte und Finanzaufsichtsbehörden zu sorgen.

Die Kapitallebensversicherung herkömmlicher Prägung wird es künftig nicht mehr geben. Der Gesetzgeber wird dafür sorgen müssen, dass die Gesellschaften zu keinem Zeitpunkt vergessen, dass sie mit Kundengeld umgehen. Lilo Blunck: „Jetzt müssen die Versicherer Farbe bekennen. Sie werden künftig auflisten müssen, wie hoch der Beitrag ist, den sie für das Todesfallrisiko berechnen. Auch werden sie nicht umhinkommen, Beträge, die sie für Versicherungsnehmer sparen, auf Euro und Cent darzulegen. Und wie hoch die Aufwendungen für Verwaltungs- und Provisionsanteile sind, wird sich auch nicht länger vertuschen lassen.“

Weil es den Versicherungen jetzt an die "stillen Reserven" geht, glauben manche Schlaumeier in den Chefetagen der Assekuranz, dass sie die Verbraucher ihrerseits mit den "stillen Lasten" belasten können. Auch wollen sie keinen Garantiezins mehr ausweisen. „Damit geben diese Neunmalklugen der Kapitallebensversicherung endgültig den Dolchstoߓ, resümiert Lilo Blunck: „Für Verbraucher wäre das allerdings wirklich kein Schaden. Denn für die Vermögensbildung ist sie ein untaugliches Instrument – und für die Altersvorsorge ohnehin nutzlos.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Versicherten e.V. Postfach 11 53, 24547 Henstedt-Ulzburg Telefon: 04193/99040, Telefax: 04193/94221

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