Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Kein Sonderrecht für Verbraucherschutz im TK-Markt / Verband der City- und Regio-Carrier kritisiert einseitige Kostenabwälzung zu Lasten der Netzbetreiber

(Bonn) - Am 22. September sind die ersten Referenten- Entwürfe zu den Ausführungsbestimmungen des neuen TKG Gegenstand einer Anhörung im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA). Dabei geht es um die TK-Kundenschutzverordnung (TKV) sowie die TK- Nummerierungsverordnung (TNV).

Der Bundesverband der regionalen und lokalen Netzbetreiber (BREKO) be- zweifelt, dass die vorgesehenen Maßnahmen zu einem sinnvollen Verbraucherschutz führen werden. "Gerade durch die Nähe unserer Mitgliedsunternehmen zu ihren Kunden sind wir ebenso wie der Verordnungsgeber an einem angemessenen Ausgleich zwischen Anbieter- und Kundenseite interessiert. Die vorliegenden Entwürfe zeigen aber die deutliche Tendenz, dass überhöhte Anforderungen an den Schutz des Verbrauchers zu unverhältnismäßig hohen Kostenbelastungen bei den Netzbetreibern führen werden.", so BREKO- Geschäftsführer Rainer Lüddemann. "Mit einer Überregulierung führt man den Verbraucher am Gängelband und erweist dem Verbraucherschutz eher einen Bärendienst, denn die zusätzlichen Investitionskosten müssen wieder eingespielt werden; und sei es durch höhere Endkundenpreise."

Qualitätssicherung nur für eigene Leistungen

Der Verordnungsentwurf sieht unter anderem Qualitätsrichtlinien für die Bereitstellung eines Anschlusses vor. Dank ihrer Kundennähe und Flexibilität können alternative Netzbetreiber vielfach einen besseren Service bieten. "In vielen Fällen sind unsere Mitgliedsunternehmen aber abhängig von der einwandfreien Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung durch die Deutsche Telekom. Das Risiko einer schlecht erbrachten Vorleistung kann nicht dem alternativen Anbieter angerechnet werden.", erklärt der Verbands- Geschäftsführer und fordert: "Die Vorleistung darf bei der Beurteilung der Dienstequalität nicht berücksichtigt werden. Die BREKO-Unternehmen können in diesem Segment nur so gut sein, wie die Telekom störungsfreie Vorleistungen gewährt."

Stichwort: Rufnummernsperre

Kunden der alternativen City- und Regio-Carrier haben die Möglichkeit, be- stimmte Rufnummerngassen sperren zu lassen. "Der Verbraucherschutz greift aber zu weit, wenn Kunden diese Leistung wiederholt kostenlos an- fordern", stellt Lüddemann klar. "Den, durch einen häufigen Wechsel der Kundenentscheidung entstehenden, Aufwand müssen die Unternehmen ebenso in Rechnung stellen können, wie andere Dienstleistungen auch."

Überwachungspflichten der TK-Anbieter gehen zu weit

Nach dem vorliegenden Entwurf sollen TK-Anbieter bei der bloßen Kenntnis eines möglichen Rechtsverstoßes - beispielsweise bei missbräuchlicher Nutzung einer Mehrwertdienste-Rufnummer - zu umfassender Information und letztlich zur Sperrung des Anschlusses verpflichtet werden. "Das ist grundrechtlich äußerst bedenklich", so BREKO-Geschäftsführer Lüddemann, "denn dann würden TK-Anbieter unter Umständen auf einen bloßen Verdacht hin, und sei es nur die unwahre Anzeige eines Dritten, in die wirtschaftliche Existenz des Anschlussinhabers eingreifen. Dieses enorme Haftungsrisiko auch für mögliche Fehlentscheidungen kann Netzbetreibern nicht aufgebürdet werden."

Eingriff in die Vertragsfreiheit

An mehreren Stellen in dem Referentenentwurf der Kundenschutzverordnung finden sich darüber hinaus weitreichende Befugnisse der Regulierungsbehörde, die massiv in die einzelnen Vertragsgestaltungen eingreifen. "In einem Markt, der noch stärker dem Wettbewerb geöffnet werden muss, sind solche Eingriffe in die Privatautonomie und die Geschäftsmodelle der Anbieter kontraproduktiv", meint Lüddemann. "Diese Regelungen der Verordnung gehen weit über das Ziel des TKG hinaus." Nach Ansicht des BREKO-Geschäftsführers sind die allgemeinen zivil- und wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen völlig ausreichend, um einen sinnvollen Verbraucherschutz sicher zu stellen. In seiner Stellungnahme warnte er daher vor der Entwicklung hin zu einem schärferen Sonder-Verbraucherschutz im Telekommunikationsmarkt.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften e.V. (breko) Königswinterer Str. 310, 53227 Bonn Telefon: 0228/2499970, Telefax: 0228/2499972

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