Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptgeschäftsstelle

"Kein funktionsfähiger Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt"

(Köln) - Der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) hat am 21. Februar in Berlin das von ihm in Auftrag gegebene Doppelgutachten zur "Marktbeherrschung und Marktabgrenzung auf Telekommunikationsmärkten" vorgestellt. Die Autoren der Studie, Prof. Dr. Hermann-Josef Bunte, Hamburg, und Prof. Dr. Paul J. J. Welfens, Potsdam, kommen übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die DTAG auf den Märkten der Telekommunikation nach wie vor marktbeherrschend sei und darum von einem funktionsfähigen Wettbewerb nicht gesprochen werden könne.

Da es, so das Fazit der Professoren, aus Sicht der Wirtschaftspolitik wichtig sei, die Anfangserfolge der Wettbewerbsintensivierung nicht durch verfrühte Deregulierung zu verspielen, sollte die Regulierungsbehörde ihre bewährte Entgeltregulierung fortführen und angemessen weiterentwickeln. Das Gutachten warnt im Übrigen davor, Forderungen, beispielsweise aus dem politischen Raum, zu folgen und über das Instrument der Marktabgrenzung die Voraussetzungen der Marktbeherrschung zu verneinen. Die Marktabgrenzung dürfe nicht als "Kunstgriff" eingesetzt werden, um eine nach der Zielsetzung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) noch notwendige Regulierung zu reduzieren.

Damit bestätigt die Studie die Auffassung des VATM, dass im jetzigen Stadium des Wettbewerbs auf eine Genehmigung von Telekom-Preisen vor ihrer Einführung - die so genannte ex-ante-Regulierung - nicht verzichtet werden kann. Ansonsten wären Preisdumping, Quersubventionierung und Behinderungspraktiken Tür und Tor geöffnet. Ein eklatantes Beispiel dafür sind die DSL-Angebote der Deutschen Telekom AG. Hier erreichte die DTAG einen Marktanteil von über 90 Prozent, bevor überhaupt ein nachträgliches Missbrauchsverfahren in Gang gekommen war.

Besonders bedenklich erscheint vor diesem Hintergrund die erst wenige Stunden alte Entscheidung der Regulierungsbehörde, die Verbindungen in die Türkei aus der Preisregulierung herauszunehmen. Dies überrascht umso mehr, da die zuständige Beschlusskammer in der Entscheidung selbst feststellt, dass die Deutsche Telekom AG die kritische Grenze für die Marktbeherrschung mit einem Marktanteil von über 33 % deutlich überschreitet.

Zunehmende Gefahren für den Wettbewerb gehen aus Sicht des VATM auch von den ständig steigenden strategischen Bündelangeboten der DTAG aus. Hier gelingt es dem Ex-Monopolisten, eine effiziente Preiskontrolle aufgrund komplexer Tarifbündel abzuwenden. Gleichzeitig erfolgt ein Marktmachttransfer von monopolistisch geprägten Marktsegmenten wie dem Kundenanschluss in Bereiche, die bereits erheblich höhere Wettbewerbsintensität aufweisen wie beispielsweise bei Fern- und Auslandsgesprächen.

Besondere Aktualität erlangt das VATM-Gutachten dadurch, dass der Präsident der Regulierungsbehörde gestern zu einer offenen Diskussion zu Fragen der Marktabgrenzung und Marktbeherrschung aufgerufen und hierzu ein eigenes Eckpunktpapier zur Kommentierung vorgelegt hat.

Eine zusammenfassende Darstellung des Doppelgutachtens ist ebenso wie die Präsentationsunterlagen auf den Internetseiten des VATM abrufbar.

Quelle und Kontaktadresse:
VATM-Geschäftsstelle Jürgen Grützner, Marion Krause Oberländer Ufer 180-182 50968 Köln Telefon: 0221/37677 25 Telefax: 0221/37677 26 Pressekontakt VATM-Pressebüro Gundel Kaiser Zugspitzweg 4 85375 Neufahrn Telefon: 08165/939770 Telefax: 08165/939772

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