Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Keine Kommunalisierung der Langzeitarbeitslosen

(Berlin) - Der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben sich am 16. Juli anlässlich der Sitzung der Hartz-Kommission in Berlin einvernehmlich dafür ausgesprochen, Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe nicht zu kürzen beziehungsweise auf insgesamt 24 Monate zu befristen. „Eine Kürzung würde zwar zu weniger Arbeitslosen in der Arbeitslosenstatistik, aber zu mehr Sozialhilfeempfängern in der Sozialhilfestatistik führen mit gravierenden Lasten für die Städte und Gemeinden“, sagten die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Stephan Articus und Dr. Gerd Landsberg.

Die beiden kommunalen Spitzenverbände, die gemeinsam alle deutschen kreisfreien und kreisangehörigen Städte und Gemeinden vertreten, erteilten zudem dem Vorschlag des Deutschen Landkreistages, die Langzeitarbeitslosen allein in die Verantwortung der Kommunen zu übernehmen, eine Absage. „Dieser Vorschlag wird weder den Interessen einer effektiven Arbeitsmarktpolitik noch den Interessen der Städte und Gemeinden gerecht“, sagte Landsberg. Und Articus unterstrich: „Seine Umsetzung würde außerdem die Chancen der überwiegend in den Städten lebenden Langzeitarbeitslosen dramatisch verschlechtern, denn er schließt sie aus den vom Bund getragenen Vermittlungsinstrumenten aus.“

Von der Hartz-Kommission, die am 16. Juli über einen Entwurf für die endgültige Fassung ihrer Vorschläge berät, verlangten die beiden Verbände eine ergebnisoffene Prüfung, wie die Eingliederungschancen für Langzeitarbeitslose nachhaltig verbessert werden können. Ihr Vorschlag: Ein eigener Leistungsbereich für Langzeitarbeitslose in der Verantwortung des Bundes, der sich ausschließlich der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen widmet. Besonderes Augemerk solle die Kommission auf die ostdeutschen und strukturschwachen Städte richten. Für sie müsse es Sonderinvestitionshilfen geben. Mit ihren Forderungen unterstützen die beiden kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich den Oberbürgermeister von Leipzig, Wolfgang Tiefensee, der die Kommunen in der Hartz-Kommission vertritt.

Die beiden kommunalpolitischen Spitzenverbände warnten außerdem vor Folgeproblemen, zu denen eine Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe unter anderem führen würden:

- Wenn die Arbeitslosenhilfe auf Sozialhilfeniveau gekürzt würde, wären davon rund 90 Prozent der heutigen Arbeitslosenhilfe-Empfänger betroffen. Die Leistungskürzungen würden rund 5 Milliarden Euro ausmachen.

- Der durch die Arbeitslosenhilfe gesicherte regionale Ausgleich würde entfallen. Regionen, in denen die Arbeitslosigkeit am höchsten ist, hätten auch die größten finanziellen Belastungen zu tragen. Hohe Arbeitslosigkeit führt zu hohen Sozialhilfeausgaben und gleichzeitig zu niedrigeren Steuereinnahmen und damit zu erheblichen Engpässen in den kommunalen Haushalten.

- Das Armutspotential würde sich verdoppeln. Neben den derzeit 2,7 Millionen Sozialhilfeempfängern wären seitens der Sozialämter zusätzlich mehr als 2 Millionen Arbeitslosenhilfe-Empfänger, einschließlich deren Angehörige zu betreuen.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6 12207 Berlin Telefon: 030/773070 Telefax: 030/77307200

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