Pressemitteilung | Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI)

Keine Überweisungs-Beschränkung für Fachärzte! / BDI wehrt sich gegen Änderung des Bundesmantelvertrags

(Wiesbaden) – Der BDI ist empört über die Pläne der KBV, mit denen die Überweisungsmöglichkeiten im fachärztlichen Versorgungsbereich eingeschränkt werden sollen. Damit, so BDI-Präsident Dr. Gerd Guido Hofmann, wird die freie Arztwahl, die der Gesetzgeber bewusst nicht angetastet hat, von der Selbstverwaltung ausgehöhlt.

In den Bundesmantelvertrag, der die Rahmenbedingungen der niedergelassenen Ärzte ganz wesentlich prägt, soll nach den Plänen der KBV folgender Passus in § 24, Abs. 3, aufgenommen werden: Die Überweisung eines Vertragsarztes, der zur fachärztlichen Versorgung zugelassen ist, an einen anderen zur fachärztlichen Versorgung zugelassenen Vertragsarzt einer anderen Fachgruppe ist nur zulässig, wenn die Überweisung der Abklärung und Behandlung vom im Gebiet erhobener Befunde dient oder die Überweisung zur Abklärung krankhafter Veränderungen notwendig ist, die anlässlich einer Untersuchung festgestellt wurden.

Ein Antrag der KV Hamburg, diesen Passus nicht in den Bundesmantelvertrag aufzunehmen, war bei Stimmgleichheit gescheitert. Mit dieser Einschränkung wird die Berufsfreiheit der Fachärzte, ebenso wie die freie Arztwahl der Patienten weiter ausgehöhlt, kritisiert Hofmann. Er hält die KBV-Pläne vor allem auch deswegen für völlig unverständlich, weil der Gesetzgeber in der gerade verabschiedeten Reform das Prinzip der freien Arztwahl bewusst nicht angetastet hat. Hofmann: „Dass jetzt die Selbstverwaltung durch die Hintertür das vom Gesetzgeber abgelehnte Primärarztsystem einführen will, ist ein Skandal.“ Damit würden viele Patienten vom Arzt ihres Vertrauens abgeschnitten. Im Übrigen, so Hofmann weiter, widerspricht eine solche Vorschrift im Bundesmantelvertrag der Berufsordnung. So ist beispielsweise in der Musterberufsordnung richtigerweise vorgeschrieben, dass der Arzt rechtzeitig andere Ärzte hinzuziehen muss, wenn er selbst nicht mehr weiterkommt und „rechtzeitig den Patienten an andere Ärzte zur Fortsetzung der Behandlung zu überweisen“ hat. Hofmann fordert die KBV auf, diese unnötige und für viele Patienten nachteilige Überweisungsbeschränkung der Fachärzte nicht in die Verhandlungen mit den Kassen über den Bundesmantelvertrag mit einzubringen.

Quelle und Kontaktadresse:
Berufsverband Deutscher Internisten e.V. (BDI) Schöne Aussicht 5, 65193 Wiesbaden Telefon: 0611/181330, Telefax: 0611/1813350

NEWS TEILEN: