Pressemitteilung | Deutscher Hochschulverband (DHV)

Kempen: „Studiengebühren müssen zu 100 Prozent Universitäten zu Gute kommen“

(Bonn) - Nach dem heutigen (26. Januar) Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Studiengebühren, erklärte der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Dr. Bernhard Kempen: „Die Professoren halten Studiengebühren grundsätzlich für ein geeignetes und notwendiges Instrument der Hochschulfinanzierung. Allerdings müssen nach Auffassung des DHV mehrere Voraussetzungen erfüllt sein, bevor die Länder nach der heutigen Entscheidung Gebühren beschließen.“ Andernfalls würde die Einführung von Studiengebühren mittelfristig weder für die Universitäten noch für die Studierenden Verbesserungen erbringen. Kempen: „In erster Linie muss sichergestellt sein, dass Studiengebühren eine zusätzliche Einnahmequelle der Hochschulen bilden, um vor allem die Situation der Lehre zu verbessern. Die Bundesländer müssen sich daher durch Staatsvertrag verpflichten, die staatlichen Finanzzuweisungen in ihrer derzeitigen Höhe beizubehalten und das Gebührenaufkommen draufzusatteln. Dies wäre eine Garantie, dass Studiengebühren den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung stehen.“

Als ein weiteres Sicherungsinstrument sei in den Landesgesetzen festzulegen, dass mit den Hochschulen abgeschlossene Zielvereinbarungen nur durch förmliches Gesetz geändert werden können. „Es muss Schluss sein mit Zielvereinbarungen, die nicht einmal eine Haltbarkeit von drei Monaten haben, weil die Landesregierung die nächste Sparrunde zu Lasten der Hochschulen einläutet“, erklärte der DHV-Präsident.

Des weiteren müssten die Länder Vorsorge treffen, dass niemand aus finanziellen Gründen vom Studium ausgeschlossen werde. Studiengebühren erforderten ein – bislang noch nicht vorhandenes – Stipendien- und Darlehenssystem sowie Maßnahmen, die im Rahmen der Zulassung zum Studium sicherstellten, daß die finanzielle Situation des Studienbewerbers keine Rolle spiele. Auch eine gesetzliche Obergrenze für die Studiengebührenhöhe sei denkbar. Außerdem müsse jede Hochschule selbst entscheiden dürfen, ob, nach welchem Modell und in welcher Höhe sie Studiengebühren erheben wolle.

Wesentlich sei, dass es der jeweiligen Universität überlassen bleibe, für welche Zwecke sie die durch Studiengebühren gewonnenen zusätzlichen Finanzmittel verwenden wolle. Der DHV plädiere dafür, mit diesem Geld vor allem die Rahmenbedingungen für das Studium zu verbessern. Kempen: „Die Anonymität der Massenuniversität und die Tatsache, dass wir zu wenige Professoren für zu viele Studierende haben, machen es in vielen Bereichen schwer, exzellente Lehre zu bieten.“ Zur Zeit kämen im Durchschnitt 58 Studierende auf einen Professor. Nach Auffassung des DHV soll daher ein umfangreiches Tutorienprogramm die universitäre Lehre der Professoren ergänzen. Als Tutoren sollen fortgeschrittene oder bereits examinierte Studenten, Doktoranden und wissenschaftliche Hilfskräfte gewonnen werden, die in kleinen Gruppen unterrichteten und als erste Ansprechpartner insbesondere den Studienanfängern zur Verfügung stünden.

Außerdem schlägt der DHV vor, die Studienberatung vor Aufnahme eines Studiums von Grund auf neu zu organisieren. In der Beratung müsse über den Studienverlauf, die erwarteten Studienleistungen und die nach dem Studium offenstehenden Berufsfelder detailliert aufgeklärt werden. Der DHV plädiert zudem für hochschul- oder fakultätseigene „career centers“, die den Studienabsolventen beim Übergang in den Arbeitsmarkt behilflich sind.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Hochschulverband (DHV) Rheinallee 18, 53173 Bonn Telefon: 0228/9026666, Telefax: 0228/9026680

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