Pressemitteilung | ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

Kinder sollten keine Arzneimittel-Pakete annehmen

(Berlin) - "Wenn Paketboten Arzneimittel an Kinder abgeben, können wir das nicht gutheißen. Die wohnortnahen Apotheken handeln hier verantwortungsvoller und sorgen damit für Arzneimittelsicherheit", sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. Er nimmt damit Bezug auf einen Bericht der Ruhr-Nachrichten, laut dem ein Paketbote eine Arzneimittelsendung einem Neunjährigen überreicht hat.

Grundsätzlich geben Apotheker Kindern Medikamente nur unter Vorbehalt mit. Benkert empfiehlt Eltern deshalb, nur Erwachsene als Boten in eine Apotheke schicken. Wer auf sich allein gestellt, bettlägerig oder gehbehindert ist, kann in der Apotheke anrufen und einen Botendienst bestellen: Im Einzelfall bringt die Apotheke dringend benötigte Medikamente umgehend bis an die Haustür. Täglich leisten die etwa 20.000 Apotheken 250.000 solcher Botendienste.

Das Gesetz verbietet Apothekern zwar nicht grundsätzlich, Arzneimittel an Kinder abzugeben. Dagegen spricht jedoch einiges: Auch vermeintlich 'harmlose' rezeptfreie Medikamente können bei falscher Anwendung der Gesundheit schaden oder werden von Jugendlichen absichtlich missbräuchlich verwendet. Benkert: "Wie soll ein Apotheker einen erwachsenen Patienten umfassend beraten, wenn er dies über ein Kind als Boten tun soll? Kinder können beispielsweise Einnahmehinweise nicht verstehen und deshalb auch nicht übermitteln." Auch wenn der Apotheker Fragen zu anderen Medikamenten des Patienten hat, beispielsweise um mögliche Wechselwirkungen zu beurteilen, kann er sie nur mit einen Erwachsenen verlässlich besprechen.

Quelle und Kontaktadresse:
ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände Dr. Reiner Kern, Pressesprecher Unter den Linden 19-23, 10117 Berlin Telefon: (030) 40004-0, Fax: (030) 40004-598

(rs)

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