Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband

Klare vertragliche Regelungen für Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Weiterbildung / MB lehnt Stiftungsmodell nach niederländischem Vorbild ab

(Berlin) - Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Weiterbildung dürfen nicht schlechter gestellt sein als ihre Kolleginnen und Kollegen in der stationären Weiterbildung, fordert der Marburger Bund in einem Positionspapier zur ambulanten Weiterbildung. Von Ärztinnen und Ärzten während der Weiterbildung zum Facharzt erbrachte Arbeitsleistungen seien entsprechend den hierfür festgelegten vertraglichen oder tariflichen Bedingungen zu regeln: "Ziel muss es sein, dass ärztliche Leistungen, die im ambulanten Bereich von sich weiterbildenden Ärztinnen und Ärzten unter Anleitung eines Facharztes erbracht werden, in Zukunft ebenso abgerechnet werden können wie im Krankenhaus", betont der Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte.

Der MB begrüßt ausdrücklich die gesetzliche Klarstellung, dass in ambulanter Weiterbildung befindliche Ärztinnen und Ärzte zukünftig eine dem Tarifgehalt in Krankenhäusern entsprechende Vergütung erhalten sollen. Nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sind Arztpraxen und andere ambulante Weiterbildungsstätten nunmehr verpflichtet, den von der Kassenärztlichen Vereinigung und den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Förderbetrag auf die im Krankenhaus gezahlte Vergütung anzuheben und an die angestellten Ärztinnen und Ärzte auszuzahlen.

In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Fördergelder nicht im vollen Umfang an Ärzte in der Weiterbildung ausgezahlt wurden. Diese rechtswidrige Praxis soll mit der am 24. Juli 2015 in Kraft getretenen Neuregelung unterbunden werden. Sie bedarf allerdings auch einer vertraglichen Absicherung. Deshalb erarbeitet der Marburger Bund für Mitglieder, die eine ambulante Weiterbildung absolvieren, derzeit einen Muster-Anstellungsvertrag, der Regelungen zur Vergütung und zu allen wesentlichen Aspekten des Arbeitsverhältnisses enthält. "Die Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Weiterbildung haben Anspruch auf verbindliche vertragliche Regelungen, die nicht unterlaufen werden können. Dagegen sind freiwillige und damit unverbindliche Selbstverpflichtungen und Kodizes, wie sie Verbände der niedergelassenen Ärzte propagieren, wohl eher als Einladung an Praxisinhaber zu verstehen, Gehaltsdumping zu betreiben", so Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes.

Der MB wendet sich auch gegen Überlegungen, die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin mit einem "Stiftungsmodell" (KBV) sowie mit "Kompetenzzentren" (DEGAM) neu auszurichten. Ein Stiftungsmodell und sogenannte Kompetenzzentren existieren vor allem in den Niederlanden und werden von Befürwortern als Vorbild für Deutschland gepriesen. "Bereits in finanzieller Hinsicht ist das deutsche Förderprogramm Allgemeinmedizin dem niederländischen Modell klar überlegen: Es führt bei geringeren finanziellen Aufwendungen deutlich mehr Ärztinnen und Ärzte mit einem deutlich höheren Einkommen zum Facharzt für Allgemeinmedizin", konstatiert Dr. Hans-Albert Gehle, Bundesvorstandsmitglied des Marburger Bundes.

Das Beispiel Niederlande zeige zudem in berufsrechtlicher Hinsicht, dass die Weiterbildung mit Stiftungsmodell und Kompetenzzentren in Deutschland über kurz oder lang stark reglementiert werden würde. "Gerade wegen der ungünstigen Weiterbildungssituation in den Niederlanden - und vielen europäischen Ländern mit ähnlichen Modellen - kommen Jahr für Jahr Ärzte nach Deutschland, um hier unterschiedliche Facharztweiterbildungen zu absolvieren", betont Gehle.

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband Pressestelle Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin Telefon: (030) 746846-0, Fax: (030) 746846-16

(sy)

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