Pressemitteilung | VAUNET - Verband Privater Medien e.V.

Kommission für Jugendmedienschutz fasst Grundsatzbeschluss zu Schönheitsoperationen im Fernsehen / VPRT-Präsident Doetz kritisiert pauschale Vorverurteilung

(Berlin) - Anlässlich eines Grundsatzbeschlusses der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sowie Pressemeldungen einzelner Landesmedienanstalten über Schönheitsoperationen im Fernsehen sprach sich der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telekommunikation e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, gegen eine pauschale Vorverurteilung bestimmter Formate durch die Landesmedienanstalten aus. "Rundfunk- und Meinungsfreiheit müssen in Deutschland auch dann Bestand haben, wenn Geschmacksfragen durchaus zu unterschiedlichen Bewertungen führen können", so Doetz.

Vor Ausstrahlung der entsprechenden Sendungen sei es Aufgabe der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), die entsprechenden Formate zu prüfen und zu bewerten. Die privaten Fernsehanbieter hätten dabei selbstverständlich etwaige Bedenken der FSF zu berücksichtigen. "Völlig inakzeptabel ist es jedoch, wenn die Landesmedienanstalten auf reißerische Schlagzeilen schon eine Vorverurteilung vornehmen, indem etwa Schönheitsoperationen grundsätzlich nicht vor 23 Uhr gezeigt werden dürfen", so Doetz weiter. Die Zuständigkeiten der Landesmedienanstalten seien im Jugendmedienschutzstaatsvertrag eindeutig geregelt; eine Vorzensur bestimmter Formate sei dort ebenso wenig vorgesehen wie eine Verpflichtung, sich als Lautsprecher populistischer Stimmungsmache zu profilieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation e.V. (VPRT) Stromstr. 1, 10555 Berlin Telefon: 030/39880-0, Telefax: 030/39880-148

NEWS TEILEN: