Pressemitteilung | Deutscher Städte- und Gemeindebund e.V. (DStGB)

Kommunale Zusammenarbeit ist ein Erfolgsmodell mit Zukunft / Kooperationen werden ausgedehnt

(Berlin) - Städte und Gemeinden praktizieren seit langer Zeit in vielen Aufgabenbereichen kommunale Zusammenarbeit. Die Beispiele reichen von der Ausweisung gemeinsamer Gewerbegebiete über den Zweckverband zur Wasserversorgung und die gemeinsame Organisation des Brandschutzes bis hin zu Projekten im Bereich Tourismus oder Regionalmarketing. „Ziel dieser Zusammenarbeit ist die effiziente Leistungserbringung. Größenvorteile werden zugunsten der Bürgerinnen und Bürger genutzt“, sagte Dr. Gerd Landsberg, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, heute in Berlin anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Interkommunale Zusammenarbeit“. Diese Studie wurde durch die Managementberatung Kienbaum mit Unterstützung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erstellt. Insgesamt wurden in ganz Deutschland mehr als 1.200 Städte und Gemeinden zu Stand und Perspektiven kommunaler Zusammenarbeit befragt. Die Ergebnisse unterstreichen die positive Bewertung der kommunalen Zusammenarbeit. 82 Prozent der befragten Städte und Gemeinde bezeichneten die von ihnen durchgeführten Projekte als erfolgreich. Neben der Steigerung der Wirtschaftlichkeit nannten die Kommunen die Sicherung der Aufgabenerfüllung in finanziell schwierigen Zeiten und die Verbesserung des Services und die Bürgerorientierung als ihre Ziele.

„Dieses kommunale Erfolgsmodell ist aber noch nicht ausgereizt“, sagte Landsberg. 83 Prozent der befragten Städte und Gemeinden sehen zukünftig noch eine steigende Bedeutung der kommunalen Zusammenarbeit. Im Mittelpunkt der Entwicklung steht eine verstärkte Zusammenarbeit der Kommunen bei den internen Servicebereichen wie dem gemeinsamen Einkauf, Personaldienstleistungen und der Informationstechnologie. Diese Zusammenarbeit im so genannten Backoffice führt zur Effizienzsteigerung durch Größenvorteile und bewahrt doch das Modell des kommunalen Ansprechpartners für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Landsberg wies aber auch auf eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf mit erheblichen Auswirkungen auf die kommunale Zusammenarbeit hin. Das Gericht unterwirft auch Leistungen zwischen Kommunen im Rahmen ihrer Zusammenarbeit dem Vergaberecht. Ist zukünftig aber eine kommunale Zusammenarbeit und damit eine gegenseitige Aufgabenwahrnehmung zwischen benachbarter Kommunen nicht mehr problemlos durch entsprechende Vereinbarungen möglich, ohne dass dies durch die Ausschreibung auch unfreiwillig zur Privatisierung der jeweiligen Aufgabe führen kann, wird das Erfolgsmodell der kommunalen Zusammenarbeit zurückgedrängt. „Sollte sich die Rechtsauffassung des OLGs über den Einzelfall hinaus durchsetzen, muss der Gesetzgeber zur Rettung der kommunalen Zusammenarbeit tätig werden“, forderte Landsberg.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) Marienstr. 6, 12207 Berlin Telefon: 030/773070, Telefax: 030/77307200

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